10.03.2020 | US Konsulat - Aktuelle COVID-19 Informationen

Update zur Presidential Proclamation 10052/Phasenweise Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste

  • Das US-Außenministerium hat im März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie die routinemäßigen Visadienste weltweit ausgesetzt.
    Im Juli 2020 begannen die US-Botschaften und Konsulate mit der schrittweisen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste.
  • Die Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste, vorrangig nach den Diensten für US-Bürger, wird auf einer Post-zu-Post-Basis erfolgen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Ministeriums für die sichere Rückkehr unserer Mitarbeiter in die Einrichtungen des Ministeriums.

    Die US-Botschaften und Konsulate haben seit März 2020 weiterhin Notfall- und missionskritische Visadienste erbracht und werden dies auch weiterhin tun, soweit sie dazu in der Lage sind.

    Sobald sich die postspezifischen Bedingungen verbessern, werden unsere Missionen damit beginnen, zusätzliche Dienste zu erbringen, die schließlich in einer vollständigen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste gipfeln werden.
  • Wir sind nicht in der Lage, ein genaues Datum zu nennen, wann jede Mission bestimmte Visa-Dienstleistungen wieder aufnehmen wird, oder wann jede Mission zur Bearbeitung auf das Niveau vor der Pandemie zurückkehren wird.

    Auf der Website der jeweiligen US-Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen zum Betriebsstatus und zu den Dienstleistungen, die derzeit angeboten werden.
  • Unsere Vertretungen in Übersee bieten weiterhin alle möglichen Dienstleistungen für US-Bürger an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der jeweiligen Station.
  • Dies hat keine Auswirkungen auf Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program. Siehe https://esta.cbp.dhs.gov/faq?focusedTopic=Schengen%20Travel%20Proclamation für weitere Informationen.
  • Antragsteller mit einem dringenden Anliegen, die sofort reisen müssen, sollten sich an die nächstgelegene Botschaft oder das Konsulat wenden, um einen Notfalltermin anzufordern.  Kontaktinformationen finden Sie auf der Website der Botschaft oder des Konsulats.

FAQ

Q.  Welche zusätzlichen Visaservices bieten Botschaften/Konsulate an?

  • Alle unsere Vertretungen bieten weiterhin dringende und missionskritische Visa-Dienstleistungen an.  Wenn es die postspezifischen Bedingungen zulassen und wenn die Nachfrage nach Dienstleistungen für US-Bürger gedeckt ist, werden unsere Vertretungen schrittweise einige Routinefälle für Einwanderer- und Nicht-Einwanderer-Visa bearbeiten.  Stellen, die Einwanderer-Visumsanträge bearbeiten, werden vorrangig unmittelbare Familienangehörige von US-Bürgern bearbeiten, einschließlich internationaler Adoptionen, Verlobte von US-Bürgern und bestimmte spezielle Einwanderer-Visumsanträge. Die Stellen, die Anträge auf Nichteinwanderungsvisa bearbeiten, werden weiterhin Reisende mit dringenden Reisebedürfnissen, ausländische Diplomaten und bestimmte missionskritische Kategorien von Reisenden, wie z. B. solche, die zur Unterstützung der Reaktion der USA auf die Pandemie kommen, vorrangig behandeln, gefolgt von Studenten (F-1, M-1 und bestimmte J-1) und temporären Arbeitsvisa. Wir gehen davon aus, dass die Menge und die Art der Visa-Fälle, die jede Vertretung bearbeiten wird, von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Eine Botschaft oder ein Konsulat wird die Bearbeitung aller routinemäßigen Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa-Fälle erst dann wieder aufnehmen, wenn ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen und es sicher ist, dies zu tun.

Q.  Nach welchen Kriterien bestimmen die Botschaften, wann sie die Routinedienste wieder aufnehmen?

  • Wir beobachten die lokalen Bedingungen in jedem Land, in dem wir eine US-Präsenz haben, sehr genau.  Zu den lokalen Bedingungen, die sich darauf auswirken können, wann wir mit der Erbringung verschiedener öffentlicher Dienstleistungen beginnen können, gehören die medizinische Infrastruktur, COVID-19-Fälle, die Möglichkeiten der Notfallhilfe und Einschränkungen beim Verlassen des Landes.

Q.  Welche Schritte werden unternommen, um Kunden vor der Verbreitung von COVID-19 zu schützen?

  • Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden wird weiterhin an erster Stelle stehen.
  • Unsere Botschaften und Konsulate implementieren Sicherheitsmaßnahmen, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen, einschließlich der Implementierung von physischer Distanzierung in unseren Warteräumen, der Planung von weniger Interviews auf einmal, der häufigen Desinfektion von Bereichen mit hohem Kontakt und der Einhaltung lokaler Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

Q.  Gelten die verschiedenen Presidential Proclamations/Reisebeschränkungen immer noch, oder werden diese mit der Wiederaufnahme der Visadienste aufgehoben?

  • Die drei geografischen COVID-19 Proklamationen (P.P. 9984, 9992 und 10143) bleiben in Kraft.

Q: Ist meine Situation ein Notfall? Ich muss sofort in die Vereinigten Staaten für X.

  • Anwender können auf der Website der Botschaft oder des Konsulats Anweisungen finden, wie sie einen Termin für ein Notfallvisum beantragen können.

Q.  Was ist mit meiner Antragsgebühr, die abgelaufen ist, während die Routinedienste ausgesetzt waren? 

  • Die MRV-Gebühr (Machine Readable Visa) ist innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum gültig und kann zur Planung eines Visumtermins in dem Land verwendet werden, in dem sie erworben wurde.  Das Ministerium versteht jedoch, dass aufgrund der Pandemie viele Visumantragsteller die Bearbeitungsgebühr für den Visumantrag bezahlt haben und immer noch auf die Planung eines Visumtermins warten. In der Zwischenzeit hat das Ministerium die Gültigkeit von MRV-Gebühren bis zum 30. September 2022 verlängert, um allen Antragstellern, die aufgrund der Aussetzung des routinemäßigen konsularischen Betriebs keinen Visumtermin vereinbaren konnten, die Möglichkeit zu geben, mit der bereits gezahlten Gebühr einen Visumtermin zu vereinbaren und/oder wahrzunehmen.

Die Presidential Proclamation 10052, die die Einreise bestimmter H-1B-, H-2B-, J- (für bestimmte Kategorien im Rahmen des Exchange Visitor Program) und L-Nichteinwanderer vorübergehend aussetzte, ist am 31. März 2021 abgelaufen.

Visumantragsteller, die noch nicht interviewt oder für ein Interview angesetzt wurden, werden ihre Anträge priorisiert und in Übereinstimmung mit den bestehenden phased resumption of visa services guidance.

Visumantragsteller, denen zuvor aufgrund der Einschränkungen der Presidential Proclamation 10052 ein Visum verweigert wurde, können einen neuen Antrag inklusive einer neuen Gebühr stellen.

Die Wiederaufnahme der routinemäßigen Visa-Dienstleistungen, die nach den Dienstleistungen für US-Bürger priorisiert sind, erfolgt auf einer Post-zu-Post-Basis, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Ministeriums für die sichere Rückkehr unserer Mitarbeiter in die Einrichtungen des Ministeriums.  Die US-Botschaften und Konsulate haben seit März 2020 weiterhin Notfall- und missionskritische Visa-Dienstleistungen angeboten und werden dies auch weiterhin tun, wenn sie dazu in der Lage sind.   Sobald sich die postspezifischen Bedingungen verbessern, werden unsere Vertretungen damit beginnen, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, die schließlich in einer vollständigen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienstleistungen gipfeln werden.  Antragsteller sollten die Website ihrer nächstgelegenen US-Botschaft oder ihres Konsulats überprüfen, um sich über die Dienstleistungen zu informieren, die diese Vertretung derzeit anbietet.

Von: Travel.State.Gov USA - 01.04.2021 - 10:00


 

Erweiterung der Presidential Proclamations 10014 und 10052

Am 31. Dezember 2020 unterzeichnete der Präsident eine Presidential Proclamation zur Aussetzung der Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern, die weiterhin ein Risiko für den Arbeitsmarkt der Vereinigten Staaten darstellen. Diese Proklamation verlängert die Presidential Proclamations (P.P.) 10014 und 10052 bis zum 31. März 2021. P.P. 10014 setzt die Einreise in die Vereinigten Staaten von bestimmten Antragstellern für Einwanderungsvisa aus, während P.P. 10052 die Einreise in die Vereinigten Staaten von bestimmten Antragstellern für Nichteinwanderungsvisa aussetzt, die während der wirtschaftlichen Erholung nach dem Ausbruch des neuartigen Coronavirus ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen. Konkret betrifft die Aussetzung in P.P. 10052 Antragsteller für H-1B-, H-2B- und L-1-Visa; Antragsteller für J-1-Visa, die an den Programmen für Praktikanten, Trainees, Lehrer, Camp Counselor, Au Pair oder Sommerarbeitsreisen teilnehmen; und alle Ehepartner oder Kinder von betroffenen Antragstellern, die H-4-, L-2- oder J-2-Visa beantragen.

Weitere Informationen zum P.P. 10014 finden Sie unter https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/Proclamation-Suspending-Entry-of-Immigrants-Who-Present-Risk-to-the-US-labor-market.html.

Weitere Informationen zu P. P. 10052 finden Sie unter https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/proclamation-suspending-entry-of-immigrants-and-nonimmigrants-who-present-risk-to-the-US-labor-market-during-the-economic-recovery-following-the-COVID-19-outbreak.html.

Von: Travel.State.Gov USA - 04.01.2020 - 10:20


Konsularteam Deutschland nimmt eingeschränkten Visa-Service wieder auf

Ab der Woche des 20. Juli nehmen die Konsularabteilungen in Berlin und Frankfurt die Bearbeitung von begrenzten Kategorien von Nichteinwanderungsvisa wieder auf; in München werden nur noch F/M/J-Visa bearbeitet. Zu diesem Zeitpunkt werden vorrangig US-Bürger und in Deutschland ansässige Personen bearbeitet.

Studenten, die bereits im Besitz eines gültigen F- und M-Visums sind, können nun direkt aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten einreisen. Studieninteressierte, die ein F- oder M-Visum benötigen, sollten einen Termin für ein Visum-Interview vereinbaren. Alle F- und M-Reisenden müssen über ein aktuelles I-20-Formular verfügen, das alle Anforderungen des Student and Exchange Visitor Program erfüllt; eine persönliche Einweisung ist nicht erforderlich.

Ausnahmen im nationalen Interesse

Die folgenden Kategorien von Reisenden können sich nun für Ausnahmen im nationalen Interesse (NIEs) gemäß der Presidential Proclamation 9993 qualifizieren, die den routinemäßigen Reiseverkehr aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten ausgesetzt hat:

    • Öffentliche Gesundheit: Reisen als Angehöriger der öffentlichen Gesundheit oder des Gesundheitswesens oder als Forscher, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu lindern oder um laufende Forschungsarbeiten in einem Bereich mit erheblichem Nutzen für die öffentliche Gesundheit fortzusetzen (z. B. Krebs- oder Krankheitsforschung).

 

    • Studenten: Alle Studenten und deren Angehörige, die mit einem F- oder M-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, um ein vollständiges Studium zu absolvieren, oder mit einem J-Visum, um als Bona-fide-Student an einem Austauschprogramm teilzunehmen.

 

    • Akademiker: Alle Austauschbesucher und deren Angehörige, die mit einem J-Visum in die USA reisen, in den folgenden Kategorien: Professoren, Research Scholars, Short Term Scholars oder Specialists.

 

    • Investoren: Reisen in Verbindung mit Investitionen oder Handel in der US-Wirtschaft, die einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss haben, einschließlich Investoren und Vertragshändler mit E-Visum und die leitenden Angestellten, die die strategische Richtung vorgeben oder Fachwissen bereitstellen, das für den Erfolg der Investition wesentlich ist, sowie deren Angehörige.
      Wirtschaftlich: Temporäre Reisen, die einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die US-Wirtschaft haben, einschließlich:

 

    • Technische Experten und Spezialisten zur Installation, Wartung, Instandhaltung oder Schulung von Schiffen, Maschinen und anderen Spezialausrüstungen, die von US-amerikanischen und ausländischen Firmen mit einer erheblichen Investition in den USA genutzt werden. Die Reisen sind zeitlich begrenzt und für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.

 

    • Führungskräfte und leitende Angestellte und deren Angehörige, die die für den Erfolg des Unternehmens oder der Unternehmung notwendige strategische Richtung vorgeben.

 

    • Profisportler, Angehörige und wichtige Mitarbeiter, die in die USA einreisen, um an großen Sportereignissen teilzunehmen, die die US-Wirtschaft stärken.

 

Von: US-Konsulate in Deutschland - 18.07.2020 - 13:00


Am Montag, den 22. Juni, unterzeichnete Präsident Trump eine Proklamation zur Aussetzung der Einreise in die Vereinigten Staaten für bestimmte Einwanderer und Nichteinwanderer, die aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen. Mit sofortiger Wirkung verlängert die Proklamation die Aussetzung der Einreise für bestimmte Einwanderer (Presidential Proclamation 10014) bis zum 31. Dezember 2020. Die neuen Beschränkungen, die durch die Proklamation auferlegt werden, treten am Mittwoch, den 24. Juni um 12:01 Uhr EDT in Kraft und laufen am 31. Dezember 2020 aus, sofern sie nicht vom Präsidenten verlängert werden. US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und Ausländer, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in den USA befinden oder befunden haben, sowie Personen, die über ein gültiges Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisum verfügen, fallen nicht unter die Proklamation. Die Proklamation setzt die Einreise von Nichteinwanderern in den folgenden Kategorien aus: H-1B, H-2B, J (für Ausländer, die an einem Praktikanten-, Trainee-, Lehrer-, Lagerbetreuer-, Au-pair- oder Sommer-Work-Travel-Programm teilnehmen) und L, sowie deren Ehepartner und Kinder. Unter der Proklamation werden keine gültigen Visa widerrufen. Die Presidential Proclamation 10014 und diese Proklamation sehen Ausnahmen von ihren Beschränkungen für bestimmte Kategorien von Einwanderern und Nichteinwanderern vor. Den vollständigen Text der Präsidentenproklamationen finden Sie auf der Website des Weißen Hauses unter: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/proclamation-suspending-entry-aliens-present-risk-u-s-labor-market-following-coronavirus-outbreak/

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Stand: UStraveldocs - 25.06.2020 - 13:00


Am 22. April unterzeichnete Präsident Trump eine Proklamation zur Aussetzung der Einreise in die Vereinigten Staaten für bestimmte Einwanderer, die ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen, während der wirtschaftlichen Erholung nach dem Ausbruch von COVID-19.

Die Proklamation tritt am 23. April um 11:59 p.m. EDT in Kraft und läuft in 60 Tagen aus, sofern sie nicht vom Präsidenten verlängert wird. US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Proklamation über ein gültiges Einwanderungsvisum verfügen, fallen nicht unter die Proklamation.

  Im Rahmen dieser Proclamation werden keine gültigen Visa widerrufen. Der routinemäßige Visa-Service wurde an den US-Außenstellen weltweit ausgesetzt, aber soweit es die Ressourcen erlauben, werden die Botschaften und Konsulate weiterhin Notfall- und missionskritische Visa-Dienste für Antragsteller anbieten, die nicht unter diese Proklamation des Präsidenten fallen.

Der vollständige Text der präsidialen Proklamation ist auf der Website des Weißen Hauses verfügbar: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/proclamation-suspending-entry-immigrants-present-risk-u-s-labor-market-economic-recovery-following-covid-19-outbreak/

Stand: UStraveldocs - 24.04.2020 - 15:00


Eine dringende Information für Visumantragsteller bezüglich des neuartigen Coronavirus:

Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten in den folgenden Ländern aufgehalten haben, ist gemäß den Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993 und der nachfolgenden Proclamation vom 14. März 2020 ausgesetzt:

  • Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, mit Ausnahme der außereuropäischen Überseegebiete;
  • Die Republik Irland;
  • Die 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) Die Islamische Republik Iran;
  • Die Volksrepublik China, ausgenommen die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Aussetzung der Einreise, einschließlich Ausnahmen für rechtmäßig dauerhaft in den USA lebende Personen und bestimmte Familienmitglieder von US-Bürgern und rechtmäßig dauerhaft in den USA lebenden Personen, neben anderen Ausnahmen, die in den Proklamationen aufgeführt sind. Wenn Sie in einem der oben genannten Länder wohnen, kürzlich dorthin gereist sind oder beabsichtigen, vor Ihrer geplanten Reise in die Vereinigten Staaten durch eines dieser Länder zu reisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin für das Visum-Interview auf 14 Tage nach Ihrer Abreise aus dem betreffenden Land zu verschieben. Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben oder glauben, dass Sie mit dem neuartigen Coronavirus in Berührung gekommen sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin um mindestens 14 Tage zu verschieben. Die Verschiebung eines Termins ist gebührenfrei und die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind in dem Land, in dem die Gebühr entrichtet wurde, ein Jahr lang gültig. Bei Fragen zur Verschiebung eines anstehenden Konsulatstermins wenden Sie sich bitte an http://cdn.ustraveldocs.com/de/de-main-contactus.asp.

Informationen für Visumantragsteller bezüglich des neuartigen Coronavirus:

Ab dem 13. März 2020 sagen die Botschaft und die Konsulate der Vereinigten Staaten in Deutschland routinemäßige Termine für Einwanderer- und Nichteinwanderungsvisa ab. Wir werden die routinemäßigen Visadienste so bald wie möglich wieder aufnehmen, können aber zu diesem Zeitpunkt kein genaues Datum nennen. Die MRV-Gebühr ist gültig und kann für einen Visumantrag in dem Land verwendet werden, in dem sie innerhalb eines Jahres nach dem Zahlungsdatum erworben wurde. Wenn Sie eine dringende Angelegenheit haben und sofort reisen müssen, folgen Sie bitte der Anleitung auf support-germany@ustraveldocs.com, um einen Notfalltermin zu beantragen.

Stand: UStraveldocs - 14.03.2020 - 19:00


(WASHINGTON) Heute unterzeichnete Präsident Donald J. Trump eine Presidential Proclamation, die die Einreise der meisten ausländischen Staatsangehörigen aussetzt, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt in den 14 Tagen vor ihrer geplanten Ankunft in den USA in bestimmten europäischen Ländern aufgehalten haben. Zu diesen Ländern, die als Schengen-Raum bekannt sind, gehören: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz. Dies gilt nicht für Personen mit dauerhaftem Aufenthalt, (in der Regel) unmittelbare Familienangehörige von US-Bürgern und andere Personen, die in der Proklamation genannt werden.

Statement von DHS Acting Secretary Chad F. Wolf:

"Der Schutz des amerikanischen Volkes vor Bedrohungen seiner Sicherheit ist die wichtigste Aufgabe des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Die Maßnahmen, die Präsident Trump ergreift, um Ausländern, die sich in den betroffenen Gebieten aufgehalten haben, die Einreise zu verweigern, werden die Sicherheit der Amerikaner gewährleisten und amerikanische Leben retten. Ich applaudiere dem Präsidenten dafür, dass er diese harte, aber notwendige Entscheidung getroffen hat. Während diese neuen Reisebeschränkungen für einige Reisende störend sein werden, ist dieses entschlossene Handeln notwendig, um die amerikanische Öffentlichkeit vor einer weiteren Exposition gegenüber dem potenziell tödlichen Coronavirus zu schützen.

"Im Januar und Februar erließ die Regierung ähnliche Reisebeschränkungen für Personen, die sich in China und im Iran aufgehalten hatten. Diese Maßnahmen erwiesen sich als effektiv, um die Ausbreitung des Virus in den USA zu verlangsamen, während sich die Gesundheitsbehörden vorbereiteten. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit beabsichtige ich, in den nächsten 48 Stunden eine zusätzliche Ankunftsbeschränkung zu erlassen, die US-Passagiere, die sich im Schengen-Raum aufgehalten haben, dazu verpflichtet, über ausgewählte Flughäfen zu reisen, an denen die US-Regierung verstärkte Kontrollverfahren eingeführt hat."

von: Homeland Security Department - 12.03.2020 - 08:30


Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft am Einreisehafen in den Vereinigten Staaten physisch in der Islamischen Republik Iran oder der Volksrepublik China, ausgenommen die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau, aufgehalten haben, ist gemäß der Presidential Proclamation 9984 und der nachfolgenden Proclamation vom 29. Februar 2020 ausgesetzt. Wenn Sie in China oder im Iran wohnen, kürzlich dorthin gereist sind oder beabsichtigen, vor Ihrer geplanten Reise in die Vereinigten Staaten nach China oder in den Iran zu reisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin für das Visum-Interview auf 14 Tage nach Ihrer Abreise aus dem/den betreffenden Land/Ländern zu verschieben. Wenn Sie unter grippeähnlichen Symptomen leiden oder glauben, dass Sie mit dem neuartigen Coronavirus in Kontakt gekommen sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin um mindestens 14 Tage zu verschieben. Die Verschiebung eines Termins ist gebührenfrei und die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind in dem Land, in dem die Gebühr entrichtet wurde, ein Jahr lang gültig. Bei Fragen zur Verschiebung eines anstehenden Konsulatstermins wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Sie gezielt beraten können.

Von: UStraveldocs - 10.03.2020 - 12:52

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