WICHTIGER HINWEIS:
Beachten Sie bitte, dass es aufgrund einer anhaltenden IT Umstellung durch unseren Telefonprovider Vodafone
und der aktuellen Krankheitswelle zu Verzögerungen kommen kann, insbesondere bei der Beantwortung von telefonischen Anliegen!
Wir bitte um Verständnis und danken für Ihre Geduld!
Neuigkeiten
12.09.2024 | Neuste Informationen zum ETA für UK
Die Electronic Travel Authorization (ETA) für das Vereinigte Königreich (UK) ist eine neue Einreiseanforderung, die schrittweise eingeführt wird.
Für einige wenige Länder muss bereits vor Abreise ein ETA Antrag gestellt werden, für weitere Länder wird dies in kürze notwendig werden.
Für Deutsche und EU-Staatsbürger kann ein ETA Antrag ab dem 5. März 2025 beantragt werden und ist für Einreisen ab dem 2. April 2025 verpflichtend.
24.06.2024 | Neuannahme von Touristenvisum Aufträgen aufgenommen
Wir teilen mit, dass ab sofort wieder Neuaufträge für ein Touristenvisum für Großbritannien aufgenommen werden.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die aktuellen Informationen, inbesondere zu den Bearbeitungszeiten, im Vorfeld zur Kenntnis zu nehmen!
04.10.2023 | Visagebühren durch Behörde drastisch angehoben
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gebühren, die von der britischen Visabehörde UKVI und dem britischen Visacenter TLS erhoben werden, exorbitant erhöht wurden. Diese Preiserhöhung beträgt insgesamt etwa 20% und tritt ab sofort in Kraft.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass die Gebühren für das Visacenter und die Express-Gebühr nahezu von der Behörde verdoppelt wurden. Diese drastische Erhöhung kann sich auf Ihre Reise- und Visaantragskosten auswirken.
Es ist wichtig, dass Sie diese neuen Gebühren berücksichtigen, wenn Sie einen Visumantrag für das Vereinigte Königreich stellen!
16.08.2023 | ESTA Einschränkung für ungarische Staatsbürger
Verschärfung der ESTA-Bestimmungen für Reisepassinhaber der Staatsbürgerschaft Ungarn
Seit Anfang August 2023 haben ungarische Staatsbürger, die in die USA reisen möchten, mit neuen Einschränkungen bei der Verwendung des ESTA zu rechnen. Die bisherige Gültigkeitsdauer der ESTA-Genehmigung wurde für ungarische Staatsangehörige ab dem 1. August 2023 auf maximal ein Jahr reduziert. Dies bedeutet, dass ungarische Reisende nun bei jedem Einreisevorhaben eine neue ESTA-Genehmigung beantragen müssen. Wenn ungarische Bürger eine ESTA-Genehmigung erhalten, gilt diese lediglich für ein Jahr und berechtigt sie nur zu einer einzigen Einreise während dieses Zeitraums. Im Gegensatz dazu wird Bürgern anderer VWP-Länder in der Regel eine ESTA-Genehmigung für zwei Jahre erteilt, die es ihnen ermöglicht, mehrmals in diesen zwei Jahren in die USA einzureisen.
Beachten Sie: ESTA-Genehmigungen, die vor dem 01. August 2023 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit für den genehmigten Zeitraum und gestatten auch Mehrfacheinreisen innerhalb dieses Zeitraums. Die neuen Vorschriften wirken sich daher nicht rückwirkend auf bestehende ESTA-Genehmigungen für ungarische Staatsbürger aus, sondern gelten ausschließlich für Neuanträge ab dem genannten Datum.
Wir empfehlen dringend allen ungarischen VWP-Reisenden, bestehende ESTA-Genehmigungen vor Reiseantritt (online) auf Gültigkeit zu prüfen, um Problemen vorzubeugen.
Zwischen den Jahren 2011 und 2020 vergab die ungarische Regierung fast eine Million Staatsbürgerschaften durch ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren. Nach Angaben der US-Behörden geschah dies ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zur Identitätsprüfung. Trotz Sicherheitsbedenken seitens der USA entschied die ungarische Regierung, die bestehenden Lücken im Einbürgerungsverfahren nicht vollständig zu schließen. Daraus resultierte eine Verschärfung der Zugangsbedingungen zum Programm für visumfreies Reisen (VWP) für ungarische Reisepassinhaber:innen.
Anfang August wurde der ungarischen Regierung mitgeteilt, dass die Gültigkeitsdauer des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA) für Inhaber:innen ungarischer Reisepässe von zwei auf ein Jahr verkürzt wird. Zudem wird die Nutzung eines ESTA für ungarische Reisepassinhaber:innen auf eine einzelne Reise beschränkt.
Trotz anhaltender Bemühungen der US-Regierung, diese Maßnahmen zu verhindern, hat Ungarn bisher darauf verzichtet, die Sicherheitsbedenken der USA auszuräumen und die Anforderungen für die uneingeschränkte Teilnahme am VWP zu erfüllen. Das Visa Waiver Program (VWP) basiert auf einer engen Sicherheitspartnerschaft zwischen den Vereinigten Staaten und ausgewählten Ländern. Die USA legen strenge Sicherheitskriterien fest, und im Gegenzug erhalten die Staatsangehörigen dieser Länder die Möglichkeit zur visumfreien Einreise. Bei Nichteinhaltung der Auflagen können Länder aus dem Programm ausgeschlossen werden oder, wie im Fall Ungarns, Restriktionen erfahren.
Übrigens ist dies nicht das erste Mal für Ungarn: Bereits im letzten Jahr reagierten die US-Behörden aufgrund von Sicherheitsbedenken mit Sanktionen für das VWP-Land. Seitdem dürfen nur noch ungarische Staatsangehörige, die auch in Ungarn geboren sind, am VWP teilnehmen.
Solche Einschränkungen sind äußerst selten und betrafen bislang lediglich Staatsangehörige aus Brunei. Seit Juli 2023 erhalten auch sie nur noch eine einjährige ESTA-Reisegenehmigung, jedoch dürfen sie im Gegensatz zu Ungarn mehrere Reisen in diesem Zeitraum unternehmen.
Travel State GOV | CBP | DHS GOV | 16.08.2023
10.07.2023 | UPDATE: Kein ESTA wenn vorherige KUBA Reise
UPDATE ZU ANTRAGSTELLERN, DIE EIN ESTA BEANTRAGEN MÖCHTEN UND SCHON EINMAL IN KUBA WAREN!
Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba eingereist sind oder dort aufgehalten haben, und mit einer ESTA-Genehmigung in die USA einreisen möchten, könnten KEIN ESTA mehr beantragen. Ein Non-Immigrant Visum wird vor der Abreise benötigt. Bitte beachten Sie hierzu alle wichtigen Informationen!
The U.S. Department of State designated Cuba as a State Sponsor of Terrorism (SST) on January 12, 2021.With limited exceptions, a traveler who is found to have visited Cuba on or after this date is not eligible for travel under the Visa Waiver Program (VWP) using an Electronic System for Travel Authorization (ESTA) and must apply for a visa to travel to the United States. Additionally, a traveler who at the time of application for an ESTA holds dual nationality with both a VWP country and Cuba is not eligible for travel under the VWP using an ESTA and must apply for a visa to travel to the United States.
If an ESTA has already been approved and it is later determined that the traveler has been present in Cuba or holds dual nationality with both a VWP country and Cuba, the ESTA will be revoked. Ineligibility for an ESTA is not a bar to travel to the United States. Individuals who are not eligible to travel under the VWP may apply for a visa at any U.S. embassy or consulate.
U.S. Customs and Border Protection | 10.07.2023
01.07.2023 | Gebühren für USA Non-Immigrant-Visa erhöht
Das Immigration Department der USA hat die Gebühren für alle Non-Immigrant-Visakategorien mit Wirkung vom 17.6.2023 angehoben. Die neuen Gebühren sind auf den jeweiligen Auftragsformularen vermerkt.
01.07.2023 | Gebühren für Australien Visa erhöht
Das Immigration Department Australien hat die Gebühren für alle Visakategorien mit Wirkung vom 1.7.2023 angehoben. Die neuen Gebühren sind auf den jeweiligen Auftragsformularen vermerkt.
24.04.2023 | Neuannahme von Touristenvisum Aufträgen gestoppt
UPDATE 05.09.2023: Die Bearbeitung von UK Touristenvisa wurde wieder aufgenommen!
Jüngste Ereignisse wie die Wiedereröffnung von Reisemöglichkeiten nach der Corona Pandemie und dem BREXIT haben dazu geführt, dass eine große Anzahl von Anträgen bei Visas United eingegangen ist. Um die deutlich erhöhte Nachfrage ordnungsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt zu bewältigen, nehmen wir vorübergehend nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen an. Somit ist die Annahme von Neuanträgen aktuell gestoppt und wird wieder möglich sein, sobald die Arbeitsbelastung überschaubar ist. Diese Reglung gilt ausschließlich für TOURISTENVISA. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
21.02.2023 | Beantragungsfrist für F/M Visa entfällt
F- und M-Studentenvisa können jetzt bis zu 365 Tage vor Beginn des Programms ausgestellt werden, so dass die Studenten mehr Zeit haben, ein Visum zu beantragen. Nach wie vor dürfen Studierende nicht mehr als 30 Tage vor Beginn des Programms mit einem Studentenvisum in die USA einreisen. Die bisher bestehende 120 Tage Regel entfällt mit Wirkung vom 21. Februar 2023 also vollständig.
13.02.2023 | Umzug des Visacenter TLS in Düsseldorf
Das Visacenter TLS Contact in Düsseldorf zieht um. Ab dem 3. März 2023 befindet sich das Visacenter an folgender Adresse: Signature by Regus - Düsseldorf, Heinrich Heine - Breite Str. 3 - 40213 Düsseldorf - Etage 6
Beachten Sie, dass es ggf. während des Umzuges des Visacenter zur Problemen bei der Terminverfügbarkeit kommen kann. Dies ist eine Vorabinformation aus Erfahrungswerten von unserer Seite und entspricht keiner Information von offizieller Stelle. Reisende mit dringendem Reiseanliegen müssen ggf. auf die Visacenter in Berlin oder München ausweichen.
09.01.2023 | Service Touristenvisum UK wieder aufgenommen
Die Bearbeitung von Touristenvisa für Großbritannien wurde nach einer fast halbjährlichen Pausierung durch das Team von Visas United wieder aufgenommen. Für weitere Informationen gehen Sie bitte direkt auf die entsprechende Info-Seite: VISUM BEANTRAGEN > Visum für Großbritannien > Einreise Großbritannien: Touristenvisum / Besuchervisum.
15.12.2022 | ÖFFNUNGSZEITEN Weihnachten & Neujahr
Sehr geehrte Kunden,
Visas United hat Betriebsferien. Aus diesem Grund bleibt unsere Firma vom 23.12.2022 bis einschließlich 6.1.2023 geschlossen.
In dringenden Fällen (z. B. Sterbefälle) stehen wir unter unserer Notfallnummer zur Verfügung.
Wir wünschen allen Kunden schöne und besinnliche Weihnachtstage und alles Gute und Gesundheit für das neue Jahr!
Ab dem 9.1.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
01.11.2022 | Kein ESTA wenn vorherige KUBA Reise
In den letzten Wochen berichten Medien und USA-Reisende vermehrt, dass Ihnen die Einreise in die USA mit ESTA verwehrt wurde. Begründet wurde eine Ablehnung im Zusammenhang mit früheren Kuba-Reisen in den letzen Jahren. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den ESTA Voraussetzungen bei vorheriger Kuba Reise.
Von Seiten der US-Behörden steht Kuba weiterhin nicht auf der Liste der Länder, die nicht ESTA reiseberechtigt sind. Offiziell sind lediglich Personen, die seit dem 01. März 2011 Iran, Irak, Jemen, Libyen, Nord-Korea, Somalia, Sudan oder Syrien bereist haben, vom Programm zur visumfreien Einreise ausgeschlossen. Bei der Sicherheitsabfrage im ESTA-Online-Antragsformular werden bis dato weiterhin nur Reisen in diese Länder abgefragt. Es erfolgt keine Abfrage zu vorangegangenen Kuba-Reisen.
EINHEITLICHE STELLUNGSNAHME VON SEITEN DER US-BEHÖRDEN FEHLT
Seit einigen Tagen findet man im FAQ Bereich der offiziellen ESTA Webseite der US-Immigration Behörde den Hinweis zu Kuba, dass Reisende, die einen „State Sponsor of Terrorism“ besucht haben, unabhängig des Zeitraums, nicht länger bemächtigt sind, visumfrei mit ESTA in die USA einzureisen, sondern ein Visum beantragen müssen. Kuba wurde Anfang 2021 von den USA als so genannter „State Sponsor of Terrorism“ eingestuft.
Andere offizielle US-Behörden Webseiten verweisen ebenso darauf, dass nicht alle Kuba-Reisenden grundsätzlich vom Visa Waiver Program ausgeschlossen wären. Betroffen seien nur solche Personenkreise, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben. Diese widersprüchlichen Informationen sorgen weiterhin für Verwirrung. Eine offizielle Verlautbarung von Seiten des U.S. Department of State oder der US-Einwanderungsbehörde steht weiterhin aus.
Es ist aktuell nicht bekannt, wie bei der Grenzkontrolle entschieden wird, da nicht grundsätzlich alle Reisenden mit ESTA-Genehmigung und Kuba Stempel bei der Einreise abgelehnt wurden. Möchten Reisende, die in der Vergangenheit in Kuba eingerist sind auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich aktuell die Beantragung eines Non-Immigrant-Visums, unabhängig vom damaligen Kuba-Reisezeitraum.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR BETROFFENDE REISENDE
Um aktuell bei der USA Reise auf der sicheren Seite zu sein und eine Ablehnung oder Abweisung bei Einreise an der Grenze zu umgehen, sollten Reisende, die einen Kuba Stempel in ihrem Reisepass, bzw. bisher Kuba bereist haben, ein Non-Immigrant-Visum (bspw. das B2 Touristenvisum bei Urlaubsreisen) beantragen. Mit einem Non-Immigrant-Visum haben Sie nicht nur einen längeren Aufenthaltszeitraum von insgesamt 180 Tagen pro Einreise gewonnen, sondern können das Visum im Schnitt auch bis zu 10 Jahre nutzen, da die Konsulate die Visa meist mit einer Güktigkeit von 10 Jahren ausstellen.
Leider bestehen zum Teil immer noch lange Wartzeiten von vielen Wochen auf freie Interviewtermine in den zuständigen US-Konsulaten für die Beantragung eines Non-Immigrant-Visums. Demnach sollten ehemalige Kuba-Reisende bei ihren Reiseplänen in die USA genügend Vorlaufzeit für die Visumbeantragung einplanen. Aktuell sind Termine in den US-Konsulaten teilweise erst wieder im neuen Jahr verfügbar!
Darüber hinaus empfehlen wir allen Personen, die sich bereits einmal in Kuba aufgehalten oder einen Einreisestempel im Reisepass erhalten haben und sich dennoch für eine Reise im Rahmen des Visa Waiver Programs (ESTA) entscheiden, die Gültigkeit ihrer ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu überprüfen.
02.05.2022 | Konsulatsgebühr der USA erhöht
Die Konsulatsgebühr der USA sind auf 152 Euro erhöht worden.
08.03.2022 | USA - Keine Termine u.a. für Russische Staatsbürger
Bitte beachten Sie, dass Russische Staatsbürger oder Personen mit doppelter Russischer Staatsbürgerschaft derzeit keine Termine in den US-Konsulaten erhalten. Entsprechend ist die Visumbeantragung für diese Personengruppe aktuell nicht möglich!
Generell gilt: Besitzen Sie einen Reisepass, der von einem der folgenden Länder ausgestellt wurde, oder sind Sie Doppelstaatsbürger der nachfolgenden Länder, können Sie aktuell kein Interviewtermin im US-Konsulat erhalten und aus diesem Grund kein Visum beantragen! Notfälle (bspw. familiärer Sterbefall u. U. ausgenommen!)
- China
- Irak
- Nord-Korea
- Somalia
- Syrien
- Jemen
- Iran
- Libyen
- Russland
- Sudan
- Venezuela
Stand: 09.03.2022
07.03.2022 | UK - Längere Wartezeiten auf Termine
Aufgrund der aktuellen Situation kommt es teilweise zu längeren Wartezeiten für einen Termin im britischen Visacenter. Grund hierfür sind benötigte erweiterte Kapazitäten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine!
01.02.2022 | UK - Beantragung unter 2G-Regel
13.01.2022 | UK Visum - Neue Gebühren
Die britische Visabehörde und das TLS Teleperformance Visacenter, welches verpflichtend zur Beantragung des Visums genutzt werden muss, haben die Gebühren an den aktuellen Wechselkurs angepasst und in diesem Zuge auch angehoben. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail. Die neuen Preise sind auf den jeweiligen Auftragsformularen und Infoseiten vermerkt.
28.11.2021 | USA Einreise ab November *UPDATE*
Seit dem 8. November 2021 haben die USA die Einreisebestimmungen gelockert und Reisen sind bei Einhaltung einer Vielzahl an COVID-19 und Hygienerichtlinien wieder möglich.
WER DARF WIEDER IN DIE USA EINREISEN?
US-Präsident Joe Biden unterzeichnete am 25. Oktober 2021 die Verordnung "A Proclamation on Advancing the Safe Resumption of Global Travel During the COVID-19 Pandemic" und ersetzt mit dieser Präsidialproklamation 10294 den Corona Travel Ban ab dem 8. November 2021 durch neue einheitliche Regeln für alle USA-Reisenden weltweit.
In Übereinstimmung mit der Präsidialproklamation treten drei Verordnungen der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC), welche dem US-Gesundheitsministerium (U.S Department of Health and Human Services) unterstellt ist, in Kraft:
- 1. Globale Verordnung zur Ermittlung von Kontaktpersonen
- 2. Geänderte globale Testverordnung
- 3. Verordnung zur Impfung
BESTIMMUNGEN FÜR FLUGREISEN IN DIE USA
Seit dem 8. November 2021 ist es (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nur noch vollständig gegen COVID-19 geimpften und getesteten Personen gestattet, in die USA einzureisen.
Von den Reiseerleichterungen profitieren alle internationalen Reisenden, die einen vollständigen COVID-19 Impfnachweis sowie ein negatives COVID-19 Testergebnis vorlegen können – egal, ob diese mit einem US-Visum oder im Rahmen des Visa Waiver Programs mit einer ESTA-Genehmigung einreisen möchten.
Damit sind touristische Reisen, Familienbesuche, Transitreisen usw. mit Visum oder ESTA aus den ehemaligen Travel Ban Ländern (Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, Schengenraum, Südafrika, Vereinigtes Königreich) wieder möglich – eine vollständige Corona-Schutzimpfung und ein negatives Testergebnis vorausgesetzt.
Damit einhergehend haben die US-Botschaften bzw. US-Konsulate der betroffenen Travel Ban Länder je nach Kapazität schrittweise die Visumerteilung für alle US-Visumkategorien wieder aufgenommen.
Tipp: All diejenigen, die visumfrei mit ESTA in die USA reisen möchten, sollten sicherheitshalber vor Abflug prüfen, ob ihre ESTA-Reisegenehmigung noch gültig ist, da durch den Travel Ban einige ESTA-Genehmigungen entzogen wurden.
Die US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) hat am 25. Oktober 2021 die neue Anordnung "Requirement for Airlines and Operators to Collect Contact Information for All Passengers Arriving into the United States" erlassen. Damit sind Fluggesellschaften und andere Flugzeugbetreiber ab sofort dazu verpflichtet, Kontaktinformationen von USA-Reisenden vor ihrer Ankunft in den USA aus dem Ausland zu erfassen, 30 Tage lang aufzubewahren und die Informationen auf Anfrage an die CDC zu übermitteln. Das sogenannte Contact-Tracing-System zur Rückverfolgung von Kontakten wurde für alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus eingeführt.
Von den USA-Reisenden werden vor Reiseantritt folgende Informationen benötigt:
- Unterzeichnetes Passenger Attestation Statement (über Fluggesellschaften erhältlich) D. h. eine schriftliche Bestätigung mittels Unterschrift über die Richtigkeit der vor Abflug gemachten Angaben und die Einhaltung der weiteren Auflagen vor Ort.
- Spätestens 72 Stunden vor Abflug müssen die Fluggesellschaften folgende Daten aller Reisenden (auch Transit) erfragen und auf Anfrage der CDC zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stellen (= CDC Data Collection): - Vollständiger Name der Reisenden
- US-Adresse während des Aufenthalts
- Telefonnummer der Reisenden
- E-Mail-Adresse der Reisenden
- Notfallkontakttelefonnummer
Die Abfrage erfolgt im Regelfall während des Buchungsvorgangs. Die Daten werden 30 Tage gespeichert und dann gelöscht.
Welche COVID-19 Auflagen bei der Einreise gelten, können Sie sich auch über ein Online-Tool der CDC im individuellen Fall anzeigen lassen.
BESTIMMUNGEN FÜR EINREISEN AUF DEM LANDWEG
Seit dem 8. November 2021 ist auch die Einreise auf dem Landweg über Mexiko bzw. Kanada für vollständig gegen COVID-19 geimpfte ausländische Personen wieder möglich – auch für Non-Essential Purposes (z. B. touristische Einreisen). Als Ausnahmen von dieser Regelung werden aktuell lediglich Kinder unter 18 Jahren genannt sowie US-Staatsbürger*innen und Green Card Inhaber*innen.
Es muss an der Grenze der offizielle Impfstatus gemäß den Standards der US-Gesundheitsbehörde CDC nachgewiesen werden sowie eine mündliche Bestätigung über den Reisegrund sowie die Richtigkeit der Angaben.
In einer Übergangsphase bis Januar 2022 können ausländische Personen im Rahmen von Essential Travel Purposes weiterhin auf dem Landweg in die USA einreisen – auch, wenn sie ungeimpft sind. Ab Anfang 2022 soll diese Regelung jedoch entfallen. Das bedeutet, dass eine Einreise in die Vereinigten Staaten – egal aus welchem Einreisegrund – dann einheitlich nur noch für vollständig COVID-19 geimpfte ausländische Personen über Land in Richtung USA möglich sein wird.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine expliziten Details über Test- und Quarantäneauflagen bei der Einreise über Land.
WER DARF NICHT MEHR IN DIE USA EINREISEN?
Die Einreise in die USA ist für ungeimpfte international Reisende bzw. Personen, die über keine vollständige Impfung verfügen, bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht mehr möglich.
Außerdem wird eine Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt, wenn kein negatives Corona-Testergebnis bzw. Genesenen-Zertifikat vorgelegt werden kann.
WELCHE CORONA-IMPFUNGEN WERDEN ANERKANNT?
DEFINITION VOLLSTÄNDIGER COVID-19 IMPFSCHUTZ
Zunächst einmal gelten Personen
- zwei Wochen nach der zweiten Dosis einer aus zwei Dosen bestehenden Impfserie
oder - zwei Wochen nach einer Einzeldosis-Impfung
als vollständig geimpft. Das heißt, dass eine Einreise ab dem 15. Tag nach der finalen Dosis erfolgen kann.
Achtung: Gemäß den Bestimmungen der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) gelten COVID-19 Genesene mit nur einer Impfung eines 2-fach Dosenimpfstoffs als nicht vollständig geimpft. Während von Corona genesene Personen in mehreren europäischen Ländern (u. a. Deutschland) nach einer Infektion lediglich eine einzige Impfdosis erhalten und mit nur einer Impfdosis als vollständig geimpft gelten, wird diese Praxis von der CDC nicht anerkannt. Die betroffenen Personen können folglich nicht reisen, es sei denn, sie qualifizieren sich für eine andere Ausnahme.
ZUGELASSENE COVID-19 IMPFSTOFFE
Laut der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) werden ausschließlich die von der U.S. Food and Drug Administration, kurz FDA, zugelassenen bzw. genehmigten sowie die in der Notfallliste der World Health Organization, kurz WHO, (= WHO Emergency Use Listing, kurz EUL) aufgeführten Impfstoffe akzeptiert. Dazu zählen aktuell:
- Pfizer-BioNTech (Comirnaty)
- Moderna (Spikevax)
- Johnson & Johnson (Janssen)
- AstraZeneca / Oxford (Vaxzevria und SII / Covishield)
- Sinopharm (BBIBP-CorV)
- Sinovac (CoronaVac)
- Covaxin
Weitere Impfstoffe finden Sie in der Liste der von der WHO zugelassenen Impfstoffe.
Gemäß der US-Gesundheitsbehörde CDC können Personen mit Kreuzimpfungen zwei Wochen nach Erhalt der letzten Dosis als vollständig geimpft angesehen werden, wenn sie einen von den genannten FDA / WHO zugelassenen Impfstoffen erhalten haben und die Zweitimpfung frühestens 17 Tage nach der Erstdosis erfolgt ist (z. B. AstraZeneca / BioNTech).
NACHWEIS ÜBER VOLLSTÄNDIGE COVID-19 IMPFUNG
Der Nachweis über die vollständig erfolgte COVID-19-Impfung muss vor Abflug, z. B. beim Check-in oder via der jeweiligen Airline-App, erfolgen. Damit obliegt die Überprüfung der Impfdokumentation den Fluggesellschaften. Zusätzlich muss ein Dokument bei Einreise vorgelegt werden: COMBINED PASSENGER DISCLOSURE AND ATTESTATION TO THE UNITED STATES OF AMERICA.
Die US-Gesundheitsbehörde hat genau aufgelistet, welche Unterlagen als Impfnachweis (= Verifiable Vaccination Credential) gelten und welche Nachweise nicht akzeptiert werden.
Der Nachweis sollte bevorzugt und im Regelfall über ein digitales Impfzertifikat mit QR Code (z. B. Europäisches COVID-19 Impfzertifikat) erfolgen. Aber auch andere Dokumente in Papierform, wie ein offizieller Impfausweis bzw. ein offizielles Zertifikat (z. B. gelber Impfpass, CDC Impfnachweis etc.), können als Nachweis verwendet werden.
Dieser Impfnachweis (digital oder Papierform) muss in jedem Fall von einer offiziellen Quelle / Behörde ausgestellt sein und den Namen und das Geburtsdatum des / der Reisenden sowie das Impfstoffprodukt und das Datum der Verabreichung für alle Dosen enthalten, die der / die Reisende erhalten hat.
Empfehlung: Wir raten Ihnen dringend, vorab Rücksprache mit der entsprechenden Airline zu halten, welche Nachweise im konkreten Fall akzeptiert werden. Wenn Ihre Impfdokumente in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Reise bei der Fluggesellschaft oder dem Flugzeuganbieter zu erkundigen, ob eine Übersetzung erforderlich ist.
Da die Prüfung der Negativtest- und Impfnachweise in die Zuständigkeit der Fluggesellschaften fallen, müssen laut aktuellem Kenntnisstand keine Impfnachweise im Rahmen der Visumbeantragung erfolgen. An der US-Grenze könnte hingegen zu routinemäßigen Kontrollen seitens der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP kommen. Es ist daher ratsam, die Nachweise auch für die Grenzkontrolle bereitzuhalten.
AUSNAHMEN VON DER IMPFFLICHT
Die neue Verordnung führt eine sehr begrenzte Anzahl von Personenkreisen auf, die auch ohne vollständigen COVID-19 Impfnachweis, das heißt ungeimpft, in die Vereinigten Staaten reisen können:
- US-Staatsbürger*innen
- Green Card Inhaber*innen (= Lawful Permanent Residents)
- Diplomat*innen, Regierungsvertreter*innen oder deren Familienangehörige (A-1, A-2, C-2, C-3, E-1 TECRO / TECO, G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-Visa) sowie Vertreter*innen der Vereinten Nationen
- Crewmitglieder von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften (C-1/D Visa)
- Mitglieder der US-Streitkräfte oder deren Ehepartner*innen und Kinder (unter 18 Jahren)
- Kinder unter 18 Jahren (also im Alter von 0 bis 17 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts)
- Teilnehmer*innen an bestimmten COVID-19 Impfstoffstudien (mit offiziellem Nachweis)
- Personen mit einer offiziell bestätigten medizinischen COVID-19 Impfstoffkontraindikation
- Personen, mit einer offiziellen Ausnahmegenehmigung der US-Behörden auf Basis eines medizinischen / humanitären Notfalls
ACHTUNG: Die CDC wird diese Ausnahmeregelung äußerst restriktiv handhaben, z. B. wenn es um Schutz der Gesundheit und Sicherheit geht (z. B. bei medizinischen Notfallevakuierungen), und Reisende nicht in der Lage sind, die erforderlichen Impfungen vor der USA-Reise durchzuführen. Bitte kontaktieren Sie die US-Botschaft / das US-Konsulat in dem Land, von dem aus Sie in die USA reisen; anschließend werden die Informationen von dort an die CDC zur Prüfung weitergeleitet. - Personen, deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (inklusive einer offiziellen Bestätigung diesbezüglich)
ACHTUNG: Festgelegt wird dies durch das U.S. Department of State, U.S. Department of Homeland Security und U.S. Department of Transportation. Dennoch ist unklar, auf Basis welcher genauen Ausnahmegründe in welcher Form und bei welchen US-Behörden eine Bestätigung hierüber beantragt werden kann. - Staatsbürger*innen von Ländern mit eingeschränkter Verfügbarkeit von COVID-19 Impfstoffen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum (außer B-1, B-2, B-1/B-2 Visa) einreisen (siehe Länderliste der CDC)
Achtung: Explizit sind keine Impfnachweisausnahmen aus moralischen oder religiösen Gründen vorgesehen. Auch COVID-19 Genesene müssen einen vollständigen Impfnachweis erbringen, sind also nicht von den Regelungen ausgenommen. Während COVID-19 Genesene in einigen europäischen Ländern (z. B. Deutschland) nur eine einzige Impfdosis erhalten und damit als vollständig geimpft gelten, wird dies laut CDC-Regularien nicht anerkannt. Gemäß CDC sind zwingend zwei Dosen einer aus zwei Dosen bestehenden Impfserie oder eine Dose einer Einzeldosis-Impfung vorgeschrieben.
Die Überprüfung der für die Ausnahmen notwendigen Nachweise obliegt den Fluggesellschaften beim Check-in. Personen, die von der Impfpflicht befreit sind, müssen sich bei einem USA-Aufenthalt über 60 Tagen spätestens nach 60 Tagen gegen COVID-19 impfen lassen bzw. sobald dies medizinisch möglich ist. Ausnahmen gelten für US-Staatsangehörige, Green Card Inhaber*innen, US-Militärangehörige, Crewmitglieder von Fluggesellschaften, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Kinder unter 18 Jahren.
COVID-19 TESTPFLICHT BESTEHT WEITERHIN
Die seit dem 26. Januar 2021 geltende Testpflicht für Flugpassagiere weltweit, die aus dem Ausland in die USA einreisen, bleibt bestehen. Um die Ausbreitung neuer Varianten von SARS-CoV-2 weiterhin einzudämmen, benötigen USA-Reisende – auch vollständig geimpfte Personen – entweder
- einen negativen viralen COVID-19 Test (Antigen- oder PCR-Test in schriftlicher Form oder elektronisch mit Personendaten der / des Reisenden und Angaben zur durchführenden Teststelle (Arzt, Testzentrum, Labor))
oder - eine Bescheinigung (Papier oder digital) darüber, dass sie bereits einmal eine COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben und genesen sind (in Form eines positiven Virustestergebnisses, das vor Abflug nicht älter als 90 Kalendertage ist, und eines Schreibens eines zugelassenen Gesundheitsdienstleisters oder Beamt*innen des öffentlichen Gesundheitswesens, aus dem hervorgeht, dass der Fluggast reisefähig ist).
Von dieser Testpflicht ausgenommen sind lediglich Crewmitglieder (C-1/D Visa) unter bestimmten Auflagen, bestimmte Regierungs- und Militärangehörige sowie Reisende unter zwei Jahren.
Wann der COVID-19 Test vor Abflug erfolgen muss, ist nunmehr abhängig vom Impfstatus der reisenden Person:
COVID-19 geimpft (2 Jahre und älter) | COVID-19 ungeimpft | |
---|---|---|
Testpflicht | max. 3 Tage vor Abflug | max. 1 Tag vor Abflug ACHTUNG: Ungeimpfte Kinder im Alter von 2-17 Jahren benötigen einen Testnachweis, der nicht älter als 1 Tag ist, wenn sie ohne Eltern einreisen. Reisen ungeimpfte Kinder mit ihren Eltern, orientieren sich die COVID-19 Testauflagen sowie die Quarantäne-Auflagen an denen der Eltern: Bei Reisen mit vollständig geimpften Eltern genügt ein Test, der nicht älter als 3 Tage ist, und es ist keine Quarantäne nötig. Bei Reisen mit beiden Elternteilen, während ein Elternteil ungeimpft ist, gelten dieselben Auflagen wie für ungeimpfte Reisende, d. h. es ist ein Testnachweis, der nicht älter als 1 Tag ist, erforderlich sowie eine Quarantäne. |
QUARANTÄNEREGLUNGEN USA
Die Quarantäneregelungen und Hygienemaßnahmen vor Ort – also nach erfolgter Einreise in die USA – unterscheiden sich seit dem 8. November 2021 je nach Impfstatus der reisenden Personen:
COVID-19 geimpft | COVID-19 ungeimpft | |
---|---|---|
Maskenpflicht | Das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung ist in Innenräumen öffentlicher Verkehrsmittel und in US-amerikanischen Verkehrsknotenpunkten (einschließlich Flugzeugen) erforderlich. | Das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung ist in Innenräumen öffentlicher Verkehrsmittel und in US-amerikanischen Verkehrsknotenpunkten (einschließlich Flugzeugen) erforderlich. |
Weitere Auflagen | Empfehlung der CDC:
|
Pflicht:
|
VISUMAUSSTELLUNG & VISATERMINE IN US-KONSULATEN
Wie erwartet wurden mit der Aufhebung des Travel Bans Visa-Termine für fast nunmehr alle Visa-Kategorien freigegeben (auch B-1/B-2 Visa), allerdings mit eingeschränkten Verfügbarkeiten. Je nach US-Botschaft bzw. US-Konsulat ist hier mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen. Anfragen für Notfalltermine sind möglich, werden allerdings vorrangig für medizinische oder humanitäre Notfälle (z. B. familiärer Todesfall) vergeben.
Wichtig: Es gelten weiterhin die regulären einwanderungsrechtlichen Bestimmungen, wie die Vorlage einer gültigen ESTA-Genehmigung oder eines gültigen US-Visums bei der Einreise. Darüber hinaus sind die Auflagen des Auswärtigen Amtes bei einer Rückreise aus den USA nach Deutschland zu beachten.
Visa-Interviewterminlage
Die verfügbaren Terminkapazitäten sind seit dem Ausbruch der Corona-Krise erheblich reduziert und es gibt einen Rückstau bei bestimmten Visumanträgen. Ob und für welche Visumkategorien Termine in Ihrem Heimatland zur Verfügung stehen, hängt von mehreren Faktoren ab und ist stetigen Änderungen unterworfen (u. a. Pandemiegeschehen vor Ort, lokale Bedingungen und Beschränkungen).
Achtung: Die Terminsituation in den US-Konsulaten in Deutschland mit den Standorten Berlin, Frankfurt am Main und München bleibt weiterhin sehr angespannt und der Rückstau – je nach Visumkategorie – groß. Es sind somit wesentlich weniger Visa-Termine buchbar als vor der Pandemie. Für dringende USA-Reisen (z. B. medizinische oder familiäre Notfälle) werden auch weiterhin Notfalltermine angeboten.
Im Übrigen sind Terminänderungen gebührenfrei und bereits bezahlte Visumgebühren bzw. der Zahlungsbeleg für Personen, die wegen der Pandemie und der damit einhergehenden Schließung der US-Konsulate seit März 2020 keinen Termin wahrnehmen konnten, ausnahmsweise bis 30. September 2022 (statt einem Jahr lang) gültig in dem Land, in dem die Gebühr gezahlt wurde. In einigen Ländern (z. B. Argentinien, Brasilien, Indien, Kanada, Mexiko etc.) wurde die einjährige Ablauffrist wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Rahmen einer Visa Fee Validity Extension verlängert. Dies muss je nach Land im Einzelnen geprüft bzw. erfragt werden.
Achtung: Die Terminsituation kann sich je nach US-Konsulat und Visumkategorie unterscheiden. Wir raten allen USA-Reisenden bzw. Visumantragsteller*innen, sich auf weitere kurzfristige Änderungen einzustellen und sich vor der Einreise bzw. Visumbeantragung umfassend über die aktuellen Bestimmungen und die Rechtslage zu informieren. Auch nach Abschaffung des US-Einreiseverbots am 8. November 2021 ergeben sich immer wieder Änderungen (z. B. hinsichtlich der Visumausstellung und Verfügbarkeit von Interviewterminen). Spezifische Informationen entnehmen Sie bitte immer der offiziellen Webseite der US-Vertretung in Ihrem Heimatland.
Entnommen von: Travel State GOV // CDC· 28.11.2021 · 14:00
White House Pressemitteilung: Press Briefing by Press Secretary Jen Psaki, September 20, 2021
TRAVEL STATE GOV Pressemitteilung: Update on U.S. Travel Policy Requiring COVID-19 Vaccination
Centers for Disease Control and Prevention Pressemitteilung: Requirement for Proof of Negative COVID-19 Test or Recovery from COVID-19 for All Air Passengers Arriving in the United States
TRAVEL STATE GOV Pressemitteilung (25.10.2021): Safely Resuming Travel by Vaccine Requirement and Rescission of Travel Restrictions on Brazil, China, India, Iran, Ireland, the Schengen Area, South Africa, and the United Kingdom
Centers for Disease Control and Prevention (25.10.2021): Non-U.S. citizen, Non-U.S. immigrants: Air Travel to the United States
14.09.2021 | VERZÖGERUNG BEI AUSSTELLUNG VON UK VISA
Derzeit kommt es zu starken Verzögerung bei der Ausstellung von UK Visa. Die Visabteilung meldet eine ungewöhnlich hohe Menge an Arbeitsvolumen, so dass die Bearbeitung deutlich länger als drei Wochen dauern kann - auch Expressanträge sind von Verzögerungen betroffen!
09.09.2021 | Einreisebestimmungen Kanada
Ab dem 7. September können ausländische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung für vollständig geimpfte Reisende erfüllen, für Reisen nach eigenem Ermessen in Kanada einreisen.
Wer kann nach Kanada einreisen
Kanadische Staatsbürger (einschließlich Doppelbürger), nach dem Indian Act registrierte Personen, dauerhaft in Kanada lebende Personen oder geschützte Personen (Flüchtlingsstatus) dürfen nach Kanada einreisen.
Vollständig geimpfte ausländische Staatsangehörige dürfen zu bestimmten Daten nach Kanada einreisen:
- August 9, 2021: Amerikanische Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, die sich derzeit in den Vereinigten Staaten aufhalten und aus den Vereinigten Staaten einreisen und die die Voraussetzungen für die Befreiung für vollständig geimpfte Reisende erfüllen
- August 9, 2021: Französische Staatsbürger, die derzeit in Saint-Pierre-et-Miquelon ansässig sind und die Voraussetzungen für die Befreiung für vollständig geimpfte Reisende erfüllen
- September 7, 2021: Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Befreiung für vollständig geimpfte Reisende erfüllen
Ausnahmen für vollständig geimpfte Reisende
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Befreiung für vollständig geimpfte Reisende erfüllen, sind Sie befreit von:
- Quarantäne
- Testpflicht am 8. Tag
Wenn Sie wesentliche Dienstleistungen erbringen oder bereits für andere Ausnahmen von der Quarantäne und den Day-8-Tests in Frage kommen, benötigen Sie die Ausnahme für vollständig geimpfte Reisende nicht. Wenn Sie glauben, dass Sie für andere Ausnahmen in Frage kommen: Finden Sie heraus, ob Ihre Reise befreit ist.
Prüfen Sie, ob Sie für die Befreiung in Frage kommen
Um die Befreiung für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie:
- Sie müssen zur Einreise nach Kanada berechtigt sein an dem Tag, an dem Sie einreisen
- keine Anzeichen oder Symptome von COVID-19 haben
- Sie haben die vollständige Serie eines zugelassenen COVID-19-Impfstoffs oder eine Kombination zugelassener Impfstoffe erhalten
- Ihre letzte Dosis haben Sie mindestens 14 Tage vor dem Tag Ihrer Einreise nach Kanada erhalten
- Beispiel: Ihre letzte Impfung war am Donnerstag den 01.07.2021, dann erreichen Sie die 14 Tage Reglung am Freitag den 16.07.2021.
- Ihren Impfnachweis in ArriveCAN hochladen
- weitere Bedingungen erfüllt (bspw. pre-entry test)
Zugelassene COVID-19-Impfstoffe in Kanada
- Pfizer-BioNTech (Comirnaty, tozinameran, BNT162b2)
- Moderna (mRNA-1273)
- AstraZeneca/COVISHIELD (ChAdOx1-S, Vaxzevria, AZD1222)
- Janssen/Johnson & Johnson (Ad26.COV2.S)
Impfstoffe, die derzeit in Kanada nicht als vollständig geimpft akzeptiert werden:
- Bharat Biotech (Covaxin, BBV152 A, B, C)
- Cansino (Convidecia, Ad5-nCoV)
- Gamalaya (Sputnik V, Gam-Covid-Vac)
- Sinopharm (BBIBP-CorV, Sinopharm-Wuhan)
- Sinovac (CoronaVac, PiCoVacc)
- Vector Institute (EpiVacCorona)
- Sonstiges
Die Liste der akzeptierten Impfstoffe kann in Zukunft erweitert werden.
Beglaubigte Übersetzungen
Wenn Sie Ihre Impfstoffe außerhalb Kanadas erhalten haben, werden sie weiterhin akzeptiert, aber der Impfnachweis muss digital in ArriveCAN hochgeladen werden und darf nur in französischer oder englischer Sprache vorliegen, oder es muss eine beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Englische vorliegen.
Erholt von COVID-19 mit einer Dosis
Wenn Sie sich von COVID-19 erholt haben, benötigen Sie noch eine vollständige Serie eines anerkannten COVID-19-Impfstoffs oder einer Kombination anerkannter Impfstoffe. Wenn Sie nur eine Dosis eines anerkannten Impfstoffs mit Ausnahme von Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben, kommen Sie nicht für die Ausnahmeregelung für vollständig geimpfte Reisende in Frage.
Keine Ausnahmen für teilweise geimpfte Reisende
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Ausnahmen von den Tests oder der Quarantäne für Reisende, die nicht die vollständige Serie eines Impfstoffs oder einer von der kanadischen Regierung akzeptierten Impfstoffkombination erhalten haben.
Positiver Test oder mögliche Exposition innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise nach Kanada
Überwachen Sie mindestens 14 Tage lang nach Ihrer Ankunft auf Symptome. Wenn Sie erste COVID-19-Symptome haben, müssen Sie sofort:
- Kontaktieren Sie die örtliche Gesundheitsbehörde und befolgen Sie deren Anweisungen, einschließlich Isolierung
- Symptome dem PHAC unter der Telefonnummer 1-833-641-0343 melden
Sie müssen Ihre Testergebnisse auf Verlangen allen Bundes-, Provinz-, Territorial- oder Gemeindebehörden vorlegen.
05.07.2021 | NIE Gültigkeit für die USA erweitert
Verlängerung der Gültigkeit von Ausnahmen im nationalen Interesse (NIEs) für Reisende aus China, Iran, Brasilien, Südafrika, dem Schengen-Raum, dem Vereinigten Königreich, Irland und Indien
Am 29. Juni 2021 verlängerte das US-Außenministerium die Gültigkeit von Ausnahmen im nationalen Interesse (National Interest Exceptions, NIE) für Reisende, die Beschränkungen gemäß den Presidential Proclamations (PPs) 9984, 9992, 10143, 10199 und ähnlichen nachfolgenden PPs im Zusammenhang mit der Verbreitung von COVID-19 unterliegen. Sofern nicht anders angegeben, sind bestehende NIEs für 12 Monate ab dem Datum der Genehmigung und für mehrfache Einreisen gültig, solange sie für den Zweck verwendet werden, für den sie erteilt wurden. Diese Verlängerung gilt für Reisende, die aufgrund ihrer Anwesenheit in China, Iran, Brasilien, Südafrika, dem Schengen-Raum, dem Vereinigten Königreich, Irland und Indien derzeit über genehmigte NIEs verfügen oder denen NIEs in Verbindung mit einem Visumantrag erteilt wurden. Zu den Qualifikationen für NIEs gehören diejenigen, die reisen, um kritische Infrastrukturen lebenswichtig zu unterstützen oder zu leiten; diejenigen, die reisen, um bedeutende wirtschaftliche Aktivitäten in den USA lebenswichtig zu unterstützen oder zu leiten; Journalisten; Reisen aufgrund außergewöhnlicher humanitärer Umstände; oder Reisen zur Unterstützung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit. Studenten mit einem F- oder M-Visum und Reisende mit einem Einwanderer- oder Verlobten-Visum haben NIEs erhalten und müssen keine NIEs im Voraus von einer Konsularabteilung einholen. Die NIE-Berechtigung für Studenten, die sich in Brasilien, China, Indien, Iran oder Südafrika aufgehalten haben, gilt für Programme, die am oder nach dem 1. August 2021 beginnen. Reisende sollten sich vor der Reise mit der nächstgelegenen US-Botschaft oder dem nächstgelegenen US-Konsulat in Verbindung setzen, wenn sie noch keine NIE-Genehmigung erhalten haben und über ein gültiges Visum der entsprechenden Klasse verfügen oder eine gültige ESTA-Genehmigung für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) haben und zu Zwecken reisen möchten, die mit der ESTA-Genehmigung übereinstimmen. Wenn eine NIE genehmigt wird, können sie entweder mit einem gültigen Visum oder einer ESTA-Genehmigung reisen, je nachdem. Jede genehmigte NIE ist für 12 Monate ab dem Datum der Genehmigung gültig und kann verwendet werden, um mehrmals zu dem in der genehmigten NIE angegebenen Zweck in die Vereinigten Staaten zu reisen.
10.03.2020 | US Konsulat - Aktuelle COVID-19 Informationen
Update zur Presidential Proclamation 10052/Phasenweise Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste
- Das US-Außenministerium hat im März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie die routinemäßigen Visadienste weltweit ausgesetzt.
Im Juli 2020 begannen die US-Botschaften und Konsulate mit der schrittweisen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste. - Die Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste, vorrangig nach den Diensten für US-Bürger, wird auf einer Post-zu-Post-Basis erfolgen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Ministeriums für die sichere Rückkehr unserer Mitarbeiter in die Einrichtungen des Ministeriums.
Die US-Botschaften und Konsulate haben seit März 2020 weiterhin Notfall- und missionskritische Visadienste erbracht und werden dies auch weiterhin tun, soweit sie dazu in der Lage sind.
Sobald sich die postspezifischen Bedingungen verbessern, werden unsere Missionen damit beginnen, zusätzliche Dienste zu erbringen, die schließlich in einer vollständigen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienste gipfeln werden.
- Wir sind nicht in der Lage, ein genaues Datum zu nennen, wann jede Mission bestimmte Visa-Dienstleistungen wieder aufnehmen wird, oder wann jede Mission zur Bearbeitung auf das Niveau vor der Pandemie zurückkehren wird.
Auf der Website der jeweiligen US-Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen zum Betriebsstatus und zu den Dienstleistungen, die derzeit angeboten werden.
- Unsere Vertretungen in Übersee bieten weiterhin alle möglichen Dienstleistungen für US-Bürger an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der jeweiligen Station.
- Dies hat keine Auswirkungen auf Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program. Siehe https://esta.cbp.dhs.gov/faq?focusedTopic=Schengen%20Travel%20Proclamation für weitere Informationen.
- Antragsteller mit einem dringenden Anliegen, die sofort reisen müssen, sollten sich an die nächstgelegene Botschaft oder das Konsulat wenden, um einen Notfalltermin anzufordern. Kontaktinformationen finden Sie auf der Website der Botschaft oder des Konsulats.
FAQ
Q. Welche zusätzlichen Visaservices bieten Botschaften/Konsulate an?
- Alle unsere Vertretungen bieten weiterhin dringende und missionskritische Visa-Dienstleistungen an. Wenn es die postspezifischen Bedingungen zulassen und wenn die Nachfrage nach Dienstleistungen für US-Bürger gedeckt ist, werden unsere Vertretungen schrittweise einige Routinefälle für Einwanderer- und Nicht-Einwanderer-Visa bearbeiten. Stellen, die Einwanderer-Visumsanträge bearbeiten, werden vorrangig unmittelbare Familienangehörige von US-Bürgern bearbeiten, einschließlich internationaler Adoptionen, Verlobte von US-Bürgern und bestimmte spezielle Einwanderer-Visumsanträge. Die Stellen, die Anträge auf Nichteinwanderungsvisa bearbeiten, werden weiterhin Reisende mit dringenden Reisebedürfnissen, ausländische Diplomaten und bestimmte missionskritische Kategorien von Reisenden, wie z. B. solche, die zur Unterstützung der Reaktion der USA auf die Pandemie kommen, vorrangig behandeln, gefolgt von Studenten (F-1, M-1 und bestimmte J-1) und temporären Arbeitsvisa. Wir gehen davon aus, dass die Menge und die Art der Visa-Fälle, die jede Vertretung bearbeiten wird, von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Eine Botschaft oder ein Konsulat wird die Bearbeitung aller routinemäßigen Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa-Fälle erst dann wieder aufnehmen, wenn ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen und es sicher ist, dies zu tun.
Q. Nach welchen Kriterien bestimmen die Botschaften, wann sie die Routinedienste wieder aufnehmen?
- Wir beobachten die lokalen Bedingungen in jedem Land, in dem wir eine US-Präsenz haben, sehr genau. Zu den lokalen Bedingungen, die sich darauf auswirken können, wann wir mit der Erbringung verschiedener öffentlicher Dienstleistungen beginnen können, gehören die medizinische Infrastruktur, COVID-19-Fälle, die Möglichkeiten der Notfallhilfe und Einschränkungen beim Verlassen des Landes.
Q. Welche Schritte werden unternommen, um Kunden vor der Verbreitung von COVID-19 zu schützen?
- Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden wird weiterhin an erster Stelle stehen. Unsere Botschaften und Konsulate implementieren Sicherheitsmaßnahmen, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen, einschließlich der Implementierung von physischer Distanzierung in unseren Warteräumen, der Planung von weniger Interviews auf einmal, der häufigen Desinfektion von Bereichen mit hohem Kontakt und der Einhaltung lokaler Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
Q. Gelten die verschiedenen Presidential Proclamations/Reisebeschränkungen immer noch, oder werden diese mit der Wiederaufnahme der Visadienste aufgehoben?
- Die drei geografischen COVID-19 Proklamationen (P.P. 9984, 9992 und 10143) bleiben in Kraft.
Q: Ist meine Situation ein Notfall? Ich muss sofort in die Vereinigten Staaten für X.
- Anwender können auf der Website der Botschaft oder des Konsulats Anweisungen finden, wie sie einen Termin für ein Notfallvisum beantragen können.
Q. Was ist mit meiner Antragsgebühr, die abgelaufen ist, während die Routinedienste ausgesetzt waren?
- Die MRV-Gebühr (Machine Readable Visa) ist innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum gültig und kann zur Planung eines Visumtermins in dem Land verwendet werden, in dem sie erworben wurde. Das Ministerium versteht jedoch, dass aufgrund der Pandemie viele Visumantragsteller die Bearbeitungsgebühr für den Visumantrag bezahlt haben und immer noch auf die Planung eines Visumtermins warten. In der Zwischenzeit hat das Ministerium die Gültigkeit von MRV-Gebühren bis zum 30. September 2022 verlängert, um allen Antragstellern, die aufgrund der Aussetzung des routinemäßigen konsularischen Betriebs keinen Visumtermin vereinbaren konnten, die Möglichkeit zu geben, mit der bereits gezahlten Gebühr einen Visumtermin zu vereinbaren und/oder wahrzunehmen.
Die Presidential Proclamation 10052, die die Einreise bestimmter H-1B-, H-2B-, J- (für bestimmte Kategorien im Rahmen des Exchange Visitor Program) und L-Nichteinwanderer vorübergehend aussetzte, ist am 31. März 2021 abgelaufen.
Visumantragsteller, die noch nicht interviewt oder für ein Interview angesetzt wurden, werden ihre Anträge priorisiert und in Übereinstimmung mit den bestehenden phased resumption of visa services guidance.
Visumantragsteller, denen zuvor aufgrund der Einschränkungen der Presidential Proclamation 10052 ein Visum verweigert wurde, können einen neuen Antrag inklusive einer neuen Gebühr stellen.
Die Wiederaufnahme der routinemäßigen Visa-Dienstleistungen, die nach den Dienstleistungen für US-Bürger priorisiert sind, erfolgt auf einer Post-zu-Post-Basis, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Ministeriums für die sichere Rückkehr unserer Mitarbeiter in die Einrichtungen des Ministeriums. Die US-Botschaften und Konsulate haben seit März 2020 weiterhin Notfall- und missionskritische Visa-Dienstleistungen angeboten und werden dies auch weiterhin tun, wenn sie dazu in der Lage sind. Sobald sich die postspezifischen Bedingungen verbessern, werden unsere Vertretungen damit beginnen, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, die schließlich in einer vollständigen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visadienstleistungen gipfeln werden. Antragsteller sollten die Website ihrer nächstgelegenen US-Botschaft oder ihres Konsulats überprüfen, um sich über die Dienstleistungen zu informieren, die diese Vertretung derzeit anbietet.
Von: Travel.State.Gov USA - 01.04.2021 - 10:00
Erweiterung der Presidential Proclamations 10014 und 10052
Am 31. Dezember 2020 unterzeichnete der Präsident eine Presidential Proclamation zur Aussetzung der Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern, die weiterhin ein Risiko für den Arbeitsmarkt der Vereinigten Staaten darstellen. Diese Proklamation verlängert die Presidential Proclamations (P.P.) 10014 und 10052 bis zum 31. März 2021. P.P. 10014 setzt die Einreise in die Vereinigten Staaten von bestimmten Antragstellern für Einwanderungsvisa aus, während P.P. 10052 die Einreise in die Vereinigten Staaten von bestimmten Antragstellern für Nichteinwanderungsvisa aussetzt, die während der wirtschaftlichen Erholung nach dem Ausbruch des neuartigen Coronavirus ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen. Konkret betrifft die Aussetzung in P.P. 10052 Antragsteller für H-1B-, H-2B- und L-1-Visa; Antragsteller für J-1-Visa, die an den Programmen für Praktikanten, Trainees, Lehrer, Camp Counselor, Au Pair oder Sommerarbeitsreisen teilnehmen; und alle Ehepartner oder Kinder von betroffenen Antragstellern, die H-4-, L-2- oder J-2-Visa beantragen.
Weitere Informationen zum P.P. 10014 finden Sie unter https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/Proclamation-Suspending-Entry-of-Immigrants-Who-Present-Risk-to-the-US-labor-market.html.
Weitere Informationen zu P. P. 10052 finden Sie unter https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/proclamation-suspending-entry-of-immigrants-and-nonimmigrants-who-present-risk-to-the-US-labor-market-during-the-economic-recovery-following-the-COVID-19-outbreak.html.
Von: Travel.State.Gov USA - 04.01.2020 - 10:20
Konsularteam Deutschland nimmt eingeschränkten Visa-Service wieder auf
Ab der Woche des 20. Juli nehmen die Konsularabteilungen in Berlin und Frankfurt die Bearbeitung von begrenzten Kategorien von Nichteinwanderungsvisa wieder auf; in München werden nur noch F/M/J-Visa bearbeitet. Zu diesem Zeitpunkt werden vorrangig US-Bürger und in Deutschland ansässige Personen bearbeitet.
Studenten, die bereits im Besitz eines gültigen F- und M-Visums sind, können nun direkt aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten einreisen. Studieninteressierte, die ein F- oder M-Visum benötigen, sollten einen Termin für ein Visum-Interview vereinbaren. Alle F- und M-Reisenden müssen über ein aktuelles I-20-Formular verfügen, das alle Anforderungen des Student and Exchange Visitor Program erfüllt; eine persönliche Einweisung ist nicht erforderlich.
Ausnahmen im nationalen Interesse
Die folgenden Kategorien von Reisenden können sich nun für Ausnahmen im nationalen Interesse (NIEs) gemäß der Presidential Proclamation 9993 qualifizieren, die den routinemäßigen Reiseverkehr aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten ausgesetzt hat:
- Öffentliche Gesundheit: Reisen als Angehöriger der öffentlichen Gesundheit oder des Gesundheitswesens oder als Forscher, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu lindern oder um laufende Forschungsarbeiten in einem Bereich mit erheblichem Nutzen für die öffentliche Gesundheit fortzusetzen (z. B. Krebs- oder Krankheitsforschung).
- Studenten: Alle Studenten und deren Angehörige, die mit einem F- oder M-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, um ein vollständiges Studium zu absolvieren, oder mit einem J-Visum, um als Bona-fide-Student an einem Austauschprogramm teilzunehmen.
- Akademiker: Alle Austauschbesucher und deren Angehörige, die mit einem J-Visum in die USA reisen, in den folgenden Kategorien: Professoren, Research Scholars, Short Term Scholars oder Specialists.
- Investoren: Reisen in Verbindung mit Investitionen oder Handel in der US-Wirtschaft, die einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss haben, einschließlich Investoren und Vertragshändler mit E-Visum und die leitenden Angestellten, die die strategische Richtung vorgeben oder Fachwissen bereitstellen, das für den Erfolg der Investition wesentlich ist, sowie deren Angehörige.
Wirtschaftlich: Temporäre Reisen, die einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die US-Wirtschaft haben, einschließlich:
- Technische Experten und Spezialisten zur Installation, Wartung, Instandhaltung oder Schulung von Schiffen, Maschinen und anderen Spezialausrüstungen, die von US-amerikanischen und ausländischen Firmen mit einer erheblichen Investition in den USA genutzt werden. Die Reisen sind zeitlich begrenzt und für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.
- Führungskräfte und leitende Angestellte und deren Angehörige, die die für den Erfolg des Unternehmens oder der Unternehmung notwendige strategische Richtung vorgeben.
- Profisportler, Angehörige und wichtige Mitarbeiter, die in die USA einreisen, um an großen Sportereignissen teilzunehmen, die die US-Wirtschaft stärken.
Von: US-Konsulate in Deutschland - 18.07.2020 - 13:00
Am Montag, den 22. Juni, unterzeichnete Präsident Trump eine Proklamation zur Aussetzung der Einreise in die Vereinigten Staaten für bestimmte Einwanderer und Nichteinwanderer, die aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen. Mit sofortiger Wirkung verlängert die Proklamation die Aussetzung der Einreise für bestimmte Einwanderer (Presidential Proclamation 10014) bis zum 31. Dezember 2020. Die neuen Beschränkungen, die durch die Proklamation auferlegt werden, treten am Mittwoch, den 24. Juni um 12:01 Uhr EDT in Kraft und laufen am 31. Dezember 2020 aus, sofern sie nicht vom Präsidenten verlängert werden. US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und Ausländer, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in den USA befinden oder befunden haben, sowie Personen, die über ein gültiges Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisum verfügen, fallen nicht unter die Proklamation. Die Proklamation setzt die Einreise von Nichteinwanderern in den folgenden Kategorien aus: H-1B, H-2B, J (für Ausländer, die an einem Praktikanten-, Trainee-, Lehrer-, Lagerbetreuer-, Au-pair- oder Sommer-Work-Travel-Programm teilnehmen) und L, sowie deren Ehepartner und Kinder. Unter der Proklamation werden keine gültigen Visa widerrufen. Die Presidential Proclamation 10014 und diese Proklamation sehen Ausnahmen von ihren Beschränkungen für bestimmte Kategorien von Einwanderern und Nichteinwanderern vor. Den vollständigen Text der Präsidentenproklamationen finden Sie auf der Website des Weißen Hauses unter: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/proclamation-suspending-entry-aliens-present-risk-u-s-labor-market-following-coronavirus-outbreak/
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Stand: UStraveldocs - 25.06.2020 - 13:00
Am 22. April unterzeichnete Präsident Trump eine Proklamation zur Aussetzung der Einreise in die Vereinigten Staaten für bestimmte Einwanderer, die ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen, während der wirtschaftlichen Erholung nach dem Ausbruch von COVID-19.
Die Proklamation tritt am 23. April um 11:59 p.m. EDT in Kraft und läuft in 60 Tagen aus, sofern sie nicht vom Präsidenten verlängert wird. US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Proklamation über ein gültiges Einwanderungsvisum verfügen, fallen nicht unter die Proklamation.
Im Rahmen dieser Proclamation werden keine gültigen Visa widerrufen. Der routinemäßige Visa-Service wurde an den US-Außenstellen weltweit ausgesetzt, aber soweit es die Ressourcen erlauben, werden die Botschaften und Konsulate weiterhin Notfall- und missionskritische Visa-Dienste für Antragsteller anbieten, die nicht unter diese Proklamation des Präsidenten fallen.
Der vollständige Text der präsidialen Proklamation ist auf der Website des Weißen Hauses verfügbar: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/proclamation-suspending-entry-immigrants-present-risk-u-s-labor-market-economic-recovery-following-covid-19-outbreak/
Stand: UStraveldocs - 24.04.2020 - 15:00
Eine dringende Information für Visumantragsteller bezüglich des neuartigen Coronavirus:
Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten in den folgenden Ländern aufgehalten haben, ist gemäß den Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993 und der nachfolgenden Proclamation vom 14. März 2020 ausgesetzt:
- Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, mit Ausnahme der außereuropäischen Überseegebiete;
- Die Republik Irland;
- Die 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) Die Islamische Republik Iran;
- Die Volksrepublik China, ausgenommen die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Aussetzung der Einreise, einschließlich Ausnahmen für rechtmäßig dauerhaft in den USA lebende Personen und bestimmte Familienmitglieder von US-Bürgern und rechtmäßig dauerhaft in den USA lebenden Personen, neben anderen Ausnahmen, die in den Proklamationen aufgeführt sind. Wenn Sie in einem der oben genannten Länder wohnen, kürzlich dorthin gereist sind oder beabsichtigen, vor Ihrer geplanten Reise in die Vereinigten Staaten durch eines dieser Länder zu reisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin für das Visum-Interview auf 14 Tage nach Ihrer Abreise aus dem betreffenden Land zu verschieben. Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben oder glauben, dass Sie mit dem neuartigen Coronavirus in Berührung gekommen sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin um mindestens 14 Tage zu verschieben. Die Verschiebung eines Termins ist gebührenfrei und die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind in dem Land, in dem die Gebühr entrichtet wurde, ein Jahr lang gültig. Bei Fragen zur Verschiebung eines anstehenden Konsulatstermins wenden Sie sich bitte an http://cdn.ustraveldocs.com/de/de-main-contactus.asp.
Informationen für Visumantragsteller bezüglich des neuartigen Coronavirus:
Ab dem 13. März 2020 sagen die Botschaft und die Konsulate der Vereinigten Staaten in Deutschland routinemäßige Termine für Einwanderer- und Nichteinwanderungsvisa ab. Wir werden die routinemäßigen Visadienste so bald wie möglich wieder aufnehmen, können aber zu diesem Zeitpunkt kein genaues Datum nennen. Die MRV-Gebühr ist gültig und kann für einen Visumantrag in dem Land verwendet werden, in dem sie innerhalb eines Jahres nach dem Zahlungsdatum erworben wurde. Wenn Sie eine dringende Angelegenheit haben und sofort reisen müssen, folgen Sie bitte der Anleitung auf support-germany@ustraveldocs.com, um einen Notfalltermin zu beantragen.
Stand: UStraveldocs - 14.03.2020 - 19:00
(WASHINGTON) Heute unterzeichnete Präsident Donald J. Trump eine Presidential Proclamation, die die Einreise der meisten ausländischen Staatsangehörigen aussetzt, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt in den 14 Tagen vor ihrer geplanten Ankunft in den USA in bestimmten europäischen Ländern aufgehalten haben. Zu diesen Ländern, die als Schengen-Raum bekannt sind, gehören: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz. Dies gilt nicht für Personen mit dauerhaftem Aufenthalt, (in der Regel) unmittelbare Familienangehörige von US-Bürgern und andere Personen, die in der Proklamation genannt werden.
Statement von DHS Acting Secretary Chad F. Wolf:
"Der Schutz des amerikanischen Volkes vor Bedrohungen seiner Sicherheit ist die wichtigste Aufgabe des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Die Maßnahmen, die Präsident Trump ergreift, um Ausländern, die sich in den betroffenen Gebieten aufgehalten haben, die Einreise zu verweigern, werden die Sicherheit der Amerikaner gewährleisten und amerikanische Leben retten. Ich applaudiere dem Präsidenten dafür, dass er diese harte, aber notwendige Entscheidung getroffen hat. Während diese neuen Reisebeschränkungen für einige Reisende störend sein werden, ist dieses entschlossene Handeln notwendig, um die amerikanische Öffentlichkeit vor einer weiteren Exposition gegenüber dem potenziell tödlichen Coronavirus zu schützen.
"Im Januar und Februar erließ die Regierung ähnliche Reisebeschränkungen für Personen, die sich in China und im Iran aufgehalten hatten. Diese Maßnahmen erwiesen sich als effektiv, um die Ausbreitung des Virus in den USA zu verlangsamen, während sich die Gesundheitsbehörden vorbereiteten. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit beabsichtige ich, in den nächsten 48 Stunden eine zusätzliche Ankunftsbeschränkung zu erlassen, die US-Passagiere, die sich im Schengen-Raum aufgehalten haben, dazu verpflichtet, über ausgewählte Flughäfen zu reisen, an denen die US-Regierung verstärkte Kontrollverfahren eingeführt hat."
von: Homeland Security Department - 12.03.2020 - 08:30
Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft am Einreisehafen in den Vereinigten Staaten physisch in der Islamischen Republik Iran oder der Volksrepublik China, ausgenommen die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau, aufgehalten haben, ist gemäß der Presidential Proclamation 9984 und der nachfolgenden Proclamation vom 29. Februar 2020 ausgesetzt. Wenn Sie in China oder im Iran wohnen, kürzlich dorthin gereist sind oder beabsichtigen, vor Ihrer geplanten Reise in die Vereinigten Staaten nach China oder in den Iran zu reisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin für das Visum-Interview auf 14 Tage nach Ihrer Abreise aus dem/den betreffenden Land/Ländern zu verschieben. Wenn Sie unter grippeähnlichen Symptomen leiden oder glauben, dass Sie mit dem neuartigen Coronavirus in Kontakt gekommen sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin um mindestens 14 Tage zu verschieben. Die Verschiebung eines Termins ist gebührenfrei und die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind in dem Land, in dem die Gebühr entrichtet wurde, ein Jahr lang gültig. Bei Fragen zur Verschiebung eines anstehenden Konsulatstermins wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Sie gezielt beraten können.
Von: UStraveldocs - 10.03.2020 - 12:52
15.01.2021 | COVID-19 Test bei USA Einreise
Ab dem 26. Januar verlangen die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) von allen Flugpassagieren, die in die Vereinigten Staaten einreisen, einen negativen COVID-19-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Die Fluggesellschaften müssen das negative Testergebnis für alle Passagiere vor dem Einsteigen überprüfen. Fluggesellschaften müssen Passagieren das Einsteigen verweigern, wenn sie keinen Nachweis über einen negativen Test oder eine Genesung vorlegen können. Diese Anforderung ist unabhängig vom Visumantragsverfahren. Alle Präsidentenproklamationen, die Reisen aufgrund von COVID-19 einschränken, bleiben in Kraft und gelten weiterhin für potenzielle Reisende, unabhängig von deren Testergebnissen oder Impfstatus. Reisende mit einer Ausnahmegenehmigung von nationalem Interesse unterliegen ebenfalls weiterhin allen geltenden Testanforderungen vor der Ausreise.
14.01.2021 | Visacenter Kanada - Einschränkungen
Berlin
Das Visumantragszentrum für Kanada in Berlin bleibt ab Donnerstag, den 17. Dezember 2020 bis auf Weiteres aufgrund von behördlichen Einschränkungen geschlossen.
Düsseldorf
Das Visumantragszentrum in Düsseldorf wird am Montag, den 11. Januar wieder geöffnet und bietet bis auf weiteres die folgenden eingeschränkten Dienstleistungen an.
- Abgabe der biometrischen Daten nur für Inhaber des Biometric Instruction Letter
- Rücksendung von finalisierter Anträge an Antragsteller per vom VAC angebotenen Kurierdienst. Eine persönliche Abholung im VAC ist bis auf Weiteres nicht möglich. Weitere Informationen zu den von der VAC angebotenen Kurierdiensten finden Sie auf der Seite "Additional Services" der VAC Website.
- Aufnahme von Permanent Resident Travel Document (nur per Post/Kurier). Die persönliche Abgabe von PRTD-Anträgen in der VAC ist bis auf Weiteres nicht möglich.
- Einreichung des Reisepasses nach Erhalt des Passanforderungsschreibens vom IRCC (nur per Post/Kurier) Die persönliche Einreichung des Reisepasses in der VAC ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
Die Öffnungszeiten der VAC sind bis auf Weiteres wie folgt: Montag (nur ein Arbeitstag): 9:00 - 17:00 Uhr
Aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 kann das VAC zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Antragsteller zu gewährleisten.
Quelle/Stand: VFS Kanada Visacenter - 14.01.2021 - 12:40
04.01.2021 | US Konsulat- Lockdown - Gebühren & Notfalltermine
Die U.S. Vertretung in Deutschland ist sich bewusst, dass viele Antragsteller die Bearbeitungsgebühr für den Visumantrag bezahlt haben und immer noch darauf warten, einen Visumtermin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle routinemäßigen Visumsabläufe so schnell und sicher wie möglich wiederaufzunehmen. In der Zwischenzeit versichern wir Ihnen, dass die U.S. Vertretung die Gültigkeit Ihrer Zahlung (die sogenannte MRV-Gebühr) bis zum 30. September 2022 verlängern wird, um allen Antragstellern, die aufgrund der Aussetzung des routinemäßigen Konsularbetriebs keinen Visumtermin vereinbaren konnten, die Möglichkeit zu geben, mit der bereits bezahlten Gebühr einen Visumtermin zu vereinbaren und/oder an einem solchen teilzunehmen. Bitte beobachten Sie diese Seite weiterhin, um Informationen darüber zu erhalten, wann wir zum routinemäßigen Visumbetrieb zurückkehren werden.
Ab dem 16. Dezember 2020 haben die Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin und die Generalkonsulate Frankfurt und München alle nicht dringenden Visa-Dienstleistungen, einschließlich F-, M- und J-Visa, aufgrund der kürzlich wieder eingeführten COVID-19-Beschränkungen eingestellt. Leider wird ein bevorstehender Studienbeginn für F- und J-Studenten zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Notfall betrachtet. Obwohl die Botschaft und die Konsulate sich bemühen, die Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten, ist es zu erwarten, dass es aufgrund erheblicher Rückstände zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung kommt. Die MRV-Gebühr ist gültig und kann zur Vereinbarung eines Interviewtermins in dem Land verwendet werden, in dem sie erworben wurde, und zwar innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zahlung. Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben und sofort reisen müssen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Konsularabteilung in Ihrer Nähe (FrankfurtVisaInquiries@state.gov, ConsBerlin@state.gov, ConsMunich@state.gov) um einen Notfalltermin zu vereinbaren.
Stand: UStraveldocs - 04.01.2020 - 10:20
07.09.2020 | Konsulatsgebühr der USA gesunken
16.03.2020 | UK - COVID19 - Visumbearbeitung gestartet!
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR ALLE UK VISA ANTRAGSTELLER
Die Visacenter in Deutschland informieren:
Die Visacenter sind mit eingeschränkten Öffnungszeiten wieder geöffnet.
Termine sind verfügbar und können von nun an gebucht werden. Es ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Bei Einreise in UK ist für das alle Einreisenden eine 14-tätige Quarantäne notwendig!
Stand: TLS Contact - 05.06.2020 - 08:35
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR ALLE UK VISA ANTRAGSTELLER
Die Visacenter in Deutschland informieren:
"Unser Visumantragszentrum in Berlin/Düsseldorf/München München wird am 4. Juni wiedereröffnet.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass Ihr früherer Termin für ein Visum aufgrund von Beschränkungsmaßnahmen abgesagt wurde. Wir laden Sie ein, unsere Website zu besuchen, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Dazu müssen Sie sich zunächst auf der Website gov.uk einloggen, und zwar über den Link, den Sie beim Ausfüllen Ihres Antragsformulars von UK Visas & Immigration erhalten haben."
Stand: TLS Contact - 28.05.2020 - 09:21
Die Visacenter TLSContact der britischen Behörden bleiben durch das Corona-Virus bis auf weiteres geschlossen. Alle gebuchten Termine verlieren Ihre Gültigkeit und können nach Öffnung der Visacenter kostenfrei umgebucht werden. Die Passabholung von bereits beantragten Visa kann nach wie vor erfolgen, ebenso werden alle beantragten Visa, bei denen der Rückversand bezahlt worden ist, bearbeitet und nach Abschluss der Bearbeitung per DHL Express an Ihre angegebene Anschrift geschickt.
Sollten Sie einen Termin über Visas United vereinbart haben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Stand: TLS Contact - 16.03.2020 - 09:32
17.02.2020 | Rosenmontag geschlossen
02.12.2019 | Neue UK Visagebühren
Die Behörden haben die Gebühren (Konsulatsgebühren + Priority Gebühren + Scanning Fee) an den aktuellen Wechselkurs angepasst. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail. Die neuen Preise sind auf den jeweiligen Auftragsformularen und Infoseiten vermerkt.
21.10.2019 | Neue UK Visagebühren
18.09.2019 | Neue UK Visagebühren
06.08.2019 | Neue UK Visagebühren
09.07.2019 | Neues UK Visagebühren
21.03.2019 | Kein PRIORITY für EEA Visa
18.02.2019 | Öffnungszeiten an den Karnevalstagen
28.01.2019 | NEUES VISAVERFAHREN FÜR UK
Hieraus resultieren Änderungen im Antragsprozess und in der Gebührenordnung.
Entsprechende Informationen werden nach und nach auf unserer Webseite aktualisiert.
Antragsteller mit einem laufenden Antrag werden entsprechend durch unser Team informiert.
27.11.2018 | Neues UK Visagebühren
Die Behörden haben die Gebühren (Konsulatsgebühren + Priority Gebühren) an den aktuellen Wechselkurs angepasst. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail. Die neuen Preise sind auf den jeweiligen Auftragsformularen und Infoseiten vermerkt.
14.11.2018 | Neue UK Visa Gebühren
16.10.2018 | Neue UK Visa Gebühren
18.09.2018 | Neue UK Visa Gebühren
03.09.2018 | Visacenter München Neuigkeiten
01.07.2018 | Neue UK Visa Gebühren
23.05.2018 | Visacenter Berlin Neuigkeiten
03.04.2018 | Neue UK Visa Gebühren
01.02.2018 | Öffnungszeiten an den Karnevalstagen
01.11.2017 | EEA FAMILY VISA - BEARBEITUNGSZEITEN
Derzeit kommt es zu sehr starken Verzögerungen bei der Bearbeitung von EEA Visaanträgen. Die Behörden benötigen derzeit mindestens 4 Wochen für die Entscheidung des Antrages. Es kann jedoch auch zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten kommen! Visas United hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der britischen Visabehörde UKVI! Für bereits gebuchte Reisen raten wir Antragstellern das normale Touristenvisum zu beantragen!
04.08.2017 | Neue UK Visa Gebühren
11.07.2017 | Neue UK Visa Gebühren
26.06.2017 | Konsulatsgebühr der USA gesunken
19.06.2017 | Neue UK Visa Gebühren
06.04.2017 | Neue UK Visa Gebühren
03.04.2017 | Konsulatsgebühr der USA gesunken
06.02.2017 | UPDATE: EINREISEBESTIMMUNGEN USA
Das US Bundesgericht hat mit sofortiger Wirkung den Einreisestopp in die USA aufgehoben. Staatsbürger aus den 7 Ländern - Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien - die ein gültiges Immigrant- oder Non-Immigrant-Visum besitzen, dürfen wieder in die USA reisen. Dennoch kann es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen der Einreisebestimmungen kommen. Die letztendliche Entscheidung zur Einreisegenehmigung erfolgt durch die US-Behörden.
(Quelle: US-Traveldocs)
01.02.2017 | UPDATE: EINREISEBESTIMMUNGEN USA
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die einen Pass besitzen, der nicht von einem der unter der US-Verfügung gesperrten Länder (Irak, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen) ausgestellt ist, können einen Termin für die Beantragung eines Visums vereinbaren. US-Botschaften und US-Konsulate bearbeiten Anträge und stellen qualifizierten Antragstellern Visa aus, wenn der Antrag mit einem Pass von einem nicht gesperrten Land erfolgt, auch wenn Antragsteller eine weitere Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, welches gesperrt ist. Diejenigen, die sich für ein Visum qualifizieren, ist es gestattet in die Vereinigten Staaten zu reisen und Zutritt zu beantragen.
(Quelle: US-Traveldocs)
30.01.2017 | EINREISEBESTIMMUNGEN USA
(Quelle: US-Traveldocs)
09.01.2017 | Konsulatsgebühr der USA erhöht
08.12.2016 | Neue UK Visa Gebühren
Die Behörden haben auf Grund des aktuellen Wechselkurses die Gebühren (Konsulatsgebühren, Expressbearbeitungs- und Visacentergebühren) angepasst. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail.
29.11.2016 | Konsulatsgebühr der USA erhöht
28.11.2016 | Neue UK Visa Gebühren
28.10.2016 | Neue Fotobestimmungen USA
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/visa-information-resources/photos.html
18.10.2016 | Neue UK Visa Gebühren
08.08.2016 | Neue UK Visa Gebühren
19.07.2016 | Neue UK Visa Gebühren
08.06.2016 | Neue UK Visa Gebühren
10.05.2016 | Neue UK Visa Gebühren
02.05.2016 | Feiertage im Mai
18.04.2016 | USA - Konsulatsgebühr
18.03.2016 | Neue UK Visa Gebühren
04.03.2016 | Neue UK Visa Gebühren
01.02.2016 | Neuer Service: ETA für Kanada
26.01.2016 | Neue Gebühren und Services
10.12.2015 | Neue Gebühren treten in Kraft
Die Behörden haben auf Grund des aktuellen Wechselkurses alle Gebühren (Konsulatsgebühren, Visacentergebühren, Versandgebühren sowie Priority Gebühren) angepasst. Diese treten ab sofort in Kraft und werden entsprechend auf unseren Seiten und den Formularen berichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail.
10.11.2015 | Neue Gebühren treten in Kraft
28.09.2015 | Gebührenanpassung Großbritannien
01.09.2015 | Neue UK Visacenter Gebühren
06.08.2015 | Konsulatsgebühr für Großbritannien erhöht
18.06.2015 | Probleme bei Visaerteilung USA
Reisende, die am oder nach dem 9. Juni ein USA-Visum beantragt haben, befinden sich in einer längeren Warteschleife. Das Konsulat rät Antragsstellern (die z.B. geschäftlich für eine längere Zeit in die USA müssen), die Meetings zu verschieben. Alle anderen Antragsteller sollten Ihr Visum frühstmöglich beantragen. Zugrunde liegt laut den Behörden ein Hardware-Problem, das die Verarbeitung der biometrischen Daten erschwert.
Die Angelegenheit betrifft keine spezifischen Staatsangehörigkeiten oder Visakategorien. Die Behörden arbeiten mit Hochdruck am Problem.
Auf dem Laufenden halten kann man sich über den News-Bereich des US-Außenministeriums. Eine entsprechende Frage-Antwort-Seite zum gegenwärtigen Problem wurde indes aufgeschaltet. Diese finden Sie hier: http://travel.state.gov/content/travel/english/news/technological-systems-issue.html .
Update 22.06.2015: Antragsteller, die einen Visumstermin zwischen dem 22-23 Juni 2015 vereinbart und das DS160 Formular an oder nach dem 9. Juni eingereicht haben, sollten diesen Termin verlegen.
Update 25.06.2015: Das Konsulat hat die technischen Probleme beheben können und die Bearbeitung erfolgt nach und nach wieder nach Normalität. Es kann in den nächsten Wochen noch zu Verzögerungen bei der Visaerteilung kommen. Bitte beachten sie mögliche Verzögerungen bei Ihrer Reiseplanung!