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Work and Holiday Visum
Work and Travel Australien: Das Working Holiday Visum
Das Working Holiday Visum erlaubt einen Aufenthalt in Australien von bis zu einem Jahr, wobei das Ausüben einer bezahlten Tätigkeit gestattet ist. Hierbei muss aber der Urlaubsaspekt im Vordergrund stehen, das heißt eine dauerhafte Arbeitsaufnahme ist untersagt. Zudem darf die angetretene Tätigkeit nicht die Arbeit eines Einheimischen ersetzen.
In der Regel muss eine Tätigkeit also auf maximal 6 Monate bei einem Arbeitgeber begrenzt sein. Diese Regelung kann seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, sodass eine Anstellung von bis zu 12 Monaten bei einem Arbeitgeber möglich ist. Diese Voraussetzungen werden beispielsweise dann erfüllt, wenn der Standort der Tätigkeit nach 6 Monaten gewechselt wird.
Weiter befugt das Visum für Work and Travel in Australien auch das „Multiple Entry“. Das bedeutet, dass die die Ausreise, bzw. Mehrfacheinreise innerhalb des gesetzten Zeitraums gestattet wird.
Das Visum wird im australischen System der Behörden vermerkt, jedoch nicht mehr in den Pass geklebt. Sie erhalten aber natürlich eine schriftliche Bestätigung, wenn Ihr Working Holiday Visum für Australien genehmigt worden ist!
Gültigkeitsdauer des Working Holiday Visum Australien
Möchten Sie das Working Holiday Visum für Australien beantragen, sollten Sie wissen, dass dies bis spätestens 4 Wochen vor der Abreise geschehen sollte. Gerne können Sie das Visum auch schon weit im Voraus beantragt, allerdings muss die Reise binnen eines Jahres nach Genehmigung angetreten werden, ansonsten verliert das Visum seine Gültigkeit. Zudem ist die Aufenthaltsdauer für Work and Travel in Australien auf ein Jahr beschränkt. Es ist jedoch möglich, das Visum zu verlängern bzw. ein zweites Visum zu beantragen. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen.
Wer kann das Work and Travel Visum für Australien beantragen?
Wenn Sie gerne Work and Travel in Australien machen möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen für das Working Holiday Visum beachten. Zunächst einmal muss der Antragssteller die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, das über ein entsprechendes Abkommen mit Australien verfügt. Hierbei gibt es wiederum zwei zu unterscheidende Klassen, die Subclass 417, zu der auch deutsche Staatsbürger gehören und die auch indiesem Artikel thematisiert wird:
- Vereinigtes Königreich
- Kanada
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Hongkong
- Italien
- Japan
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Republik Irland
- Republik Zypern
- Republik Korea
- Schweden
- Taiwan
Eine weitere Visa Klasse ist die Subclass 462 (Work and Holiday). Diese erlaubt einen sogenannten Ferienarbeitsaufenthalt und gilt nur für Studenten und Absolventen aus folgenden Ländern (Ausnahmen: USA und Israel). Beachten Sie bitte, dass ggf. gesonderte oder schärfere Visabestimmungen gelten:
- Argentinien
- Bangladesch
- Chile
- Indonesien
- Malaysia
- Polen
- Türkei
- Thailand
- Uruguay
Die Voraussetzungen zur Beantragung des Working Holiday Visums für Australien
Möchten Sie das Visum für Australien beantragen, müssen Sie neben der Staatsangehörigkeit noch einige Voraussetzungen beachten. Sie benötigen bei der Einreise nach Australien einen Nachweis über einen Rückflug oder alternativ dazu ausreichend finanzielle Mittel, diesen Rückflug zu gewährleisten. Ausreichend bedeutet hierbei ca. 5000 AUD, über die Sie ebenfalls einen Nachweis benötigen.
Zudem ist das Working Holiday Visum für junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 vorgesehen. Sie können einen Antrag bis einen Tag vor Vollendung des 31. Lebensjahres stellen. Voraussichtlich soll die Altersgrenze in Zukunft auf 35 Jahre gehoben werden, hierzu gibt es jedoch noch keine genaueren Angaben. Bei einigen Ländern gilt bereits die Reglung bis zum 35. Lebensjahr.
Sie benötigen außerdem einen biometrischen Reisepass, der über den Aufenthalt in Australien hinaus gültig ist, um das Visum für Australien beantragen zu können. Die Beantragung des Visums kann von jedem Land aus erfolgen, außer aus Australien selbst. Außerdem dürfen Sie keine Eintragung im Strafregister haben. Die Erkrankung an Tuberkulose verhindert die Erteilung eines Working Holiday Visums ebenfalls.
Das Working Holiday Visum Australien zum zweiten Mal beantragen
Wie bereits erwähnt, kann der Work an Travel Aufenthalt in Australien auch verlängert werden. Die Beantragung für dieses zweite Visum kann auch von Australien aus erfolgen und stellt somit eine Visaverlängerung dar. Dafür gilt jedoch die Voraussetzung, dass während des ersten Aufenthalts eine mindestens 3-monatige ununterbrochene „anerkannte Tätigkeit“ (z. B. in der Landwirtschaft, Fischerei oder dem Baugewerbe) ausgeführt wurde, die auch entsprechend vergütet wurde. Anerkannte Tätigkeiten beinhalten in der Regel einen Nachweis des Arbeitgebers (Employment Verification) und eine Lohnsteuerbescheinigung bzw. Gehaltsabrechnung.
Die Beantragung eines zweiten Working Holiday Visums werden aufgrund der erhöhten Nachfrage seit einiger Zeit genauer geprüft, daher sollte der Antrag spätestens 6 bis 8 Wochen vorher erfolgen, wir empfehlen sogar 3 Monate Vorlaufzeit. Zudem ist die Richtigkeit der Angaben und die Erfüllung der Arbeitsvoraussetzungen von großer Bedeutung.
Work and Holiday Australien: Bearbeitungszeit und Preise
Das Visum können Sie online beantragen. Zudem können Sie unseren Visa-Service nutzen, dann übernehmen wir die Beantragung und die Kommunikation mit der Botschaft.
Die Bearbeitungszeit für Visas United beträgt im Normalverfahren etwas mehr als 6 Werktage und im Expressverfahren maximal 5 Werktage. Die Behörde gibt im Moment eine Bearbeitungszeit von wenigen Tagen und bis zu einige Wochen an. Die Visas United Bearbeitungszeit sollte auf das generell empfohlenen Zeitfenster von mindestens 4 Wochen addiert werden.
Die Kosten für das Working Holiday Visum ergeben sich aus den Konsulatsgebühren des Landes Australien und der Servicegebühr für die Onlineeingabe und Besorgung der Einreisegenehmigung durch Visas United.
Die Konsulatsgebbühr liegt derzeit bei 635 AUD, inklusive unserer Bearbeitungsgebühr zahlen Sie für den gesamten Antrag am Ende insgesamt 480,00 € im Normalverfahren und 550,00 € im bevorzugten Expressverfahren.
Die Firma Visas United ist eine Agentur, die gegen eine Servicegebühr die Visumbeantragung für Sie kostenpflichtig übernimmt. Unsere Firma gehört weder zur Botschaft noch zu anderweitigen Behörden.
Sie können Ihr Visum auch selbst beim für Sie zuständigen Konsulat beantragen. In diesem Fall müssen Sie nur die anfallenden Konsulatsgebühren des Konsulats entrichten. Informationen über die anfallenden Konsulatsgebühren und weitere Informationen zur selbstständigen Beantragung entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite des Konsulats.