Zum Hauptinhalt springen
Big Ben London Brexit Visum Einreise in die UK nach dem Brexit

Braucht man nach dem Brexit ein Visum?

Brexit UK - Braucht man nach dem Brexit ein Visum?

Der 31. Januar 2020 wird für die Europäische Union für immer ein historischer Tag bleiben. Nach insgesamt 47 Jahren Mitgliedschaft ist Großbritannien endgültig aus der EU ausgetreten. Für EU-Bürger bedeutet dies, dass sie von nun an einige Regeln bei der Einreise zu beachten haben. Welche das sind, erfahren Sie hier.


Einreise nach dem Brexit – Das müssen Sie 2021 beachten

Seit dem 01. Januar 2021 gelten für EU-Bürger bei der Einreise in das UK neue Regeln. Möchten Sie in Großbritannien als Besucher einreisen, benötigen Sie jedoch weiterhin kein Visum, vorausgesetzt Sie halten sich nicht länger als 6 Monate dort auf. Bei Ihrem Einreisegrund kann es sich um Tourismus, Besuch von Familie und Freunden, Sprachreise und geschäftsbezogene Aktivitäten wie den Besuch von Veranstaltungen und Konferenzen handeln.


Brexit Einreise & Visum: Welche Auswirkungen gibt es an den Grenzen?

Reisen Sie mit dem Flugzeug oder mit der Bahn, bleibt der Grenzübertritt unverändert. Die Fahrgastrechte beim Fährverkehr werden nun von Großbritannien bestimmt. Der Fährbetrieb verläuft aber nach wie vor so reibungslos und regelmäßig, wie vor dem Brexit. Bei der Grenzüberfahrt mit dem Auto werden schon länger einige Kontrollen durchgeführt. Genauso bei der Anreise mit dem Flugzeug. Reisende werden hier bei der Grenzkontrolle nach Einreisegründen befragt.


Brexit Visum: Diese Dokumente benötigen Sie

Für Reisen bis Ende September 2021 wird es keine Änderungen bezüglich Anerkennung Ihres Personalausweises geben. Sie können weiterhin problemlos ohne Vorlage eines Reisepasses einreisen.

Ab dem 01. Oktober 2021 dürfen Sie nur noch mit einem gültigen Pass einreisen. Dieser muss noch mindestens 6 Monate gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.

Bei der Einreise nach dem Brexit gibt es jedoch einige Ausnahmen. Gehören Sie zu einer der folgenden Gruppen, dürfen Sie mindestens bis zum 31. Dezember 2025 auch ohne Reisepass die Grenze überschreiten:

  • Personen mit dauerhaftem Status aufgrund des EU-Settlement Scheme
  • Personen mit Grenzarbeitergenehmigung
  • S2 HealthCare Visitor
  • Swiss Service Provider mit gültigem Visum

Mit dem Auto einreisen nach dem Brexit - Führerschein behält Gültigkeit

Als EU-Bürger können Sie auch in Zukunft bedenkenlos mit Ihrem EU-Führerschein in Großbritannien Auto fahren. Ein internationaler Führerschein wird hier nur von nicht EU-Bürgern verlangt. Zusätzlich müssen diese einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag und die Versicherungsdokumente für eine eventuelle Kontrolle bereithalten.

Wichtig ist zudem auch, einen gültigen Versicherungsnachweis oder eine grüne Versicherungskarte mitzuführen. Diese erhalten Sie, wenn Ihre Fahrzeugversicherung in der EU, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien oder in der Schweiz ausgestellt wurde.

Dort sollten folgende Informationen erkennbar sein:

  • Name des Versicherungsträgers
  • Nummernschild oder andere Angaben zur Identifizierung des Fahrzeugs
  • Dauer des Versicherungsschutzes

Wurde die Versicherung in einer anderen Region als den oben aufgeführten ausgestellt, gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Ist Ihr Land Mitglied des internationalen Grüne-Karte-Systems, müssen Sie die Grüne Karte bereithalten. Sollte Ihr Land kein Mitglied sein, müssen Sie Ihr Auto zwingend im Vereinten Königreich versichern.


ETA-System – das wird eingeführt

Das Electronic Travel Authorisation (ETA) System hilft dem Vereinigten Königreich dabei zu überprüfen, ob alle Besucher schon vor Ihrer Reise die Einreiseerlaubnis oder das ggf. nötige Brexit Visum besitzen. Dieses System soll als Teil des Stufenprogramms bis 2025 eingeführt werden.

Auch Reisende, die nur einen Zwischenstopp in Großbritannien einlegen, benötigen ebenfalls eine elektronische Reisegenehmigung. Hierfür wird derzeit kein Visum für einen Kurzaufenthalt gefordert.


Brexit Einreise für Schüler: Wird für Schulreisen ein Visum benötigt?

Die „List of Travellers“, mit der Schüler aus Drittländern ins Vereinigte Königreich einreisen können, gilt noch bis zum 01. Oktober 2021. Für die Einreise brauchen Sie auch nach dem Brexit aktuell kein Visum. Um mit der Liste einreisen zu können, müssen die Schüler von einer Lehrkraft begleitet werden. Ebenfalls muss ihr Name auf dem offiziell genehmigten Formular „Liste der Reisenden“ eingetragen sein. Je nach Alter benötigen die Schüler einen gültigen Kinder- oder Reisepass für Ihre Reise nach Großbritannien.

UPDATE: 10.08.2026

Seit dem 1. August 2026 gelten neue Einreisebestimmungen für organisierte Klassenfahrten von Schulen aus Deutschland nach Großbritannien. Die neue Schulgruppenregelung erleichtert insbesondere Schülerinnen und Schülern die Einreise im Rahmen einer offiziellen und begleiteten Klassenfahrt.

Wer kann die Regelung nutzen?

Die Sonderregelung gilt für Gruppen von mindestens fünf Schülerinnen und Schülern im Alter von 19 Jahren oder jünger, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen und gemeinsam im Rahmen einer organisierten Schulreise nach Großbritannien reisen.

Die Schule muss bei der zuständigen kommunalen oder einer anderen zuständigen deutschen Behörde registriert beziehungsweise von dieser bestätigt werden.

Alle Personen, die gemeinsam mit der Schulgruppe reisen, müssen im offiziellen Formular aufgeführt werden. Für Lehrkräfte und andere erwachsene Begleitpersonen gelten jedoch weiterhin die regulären britischen Einreisebestimmungen.

Welche Reisedokumente werden benötigt?

Für die Reise muss das offizielle „Germany-UK school trip travel information form“ vollständig ausgefüllt, von der zuständigen deutschen Behörde bestätigt und auf der Reise mitgeführt werden.

  • Schülerinnen und Schüler aus der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein können mit einem gültigen Reisepass oder nationalen Personalausweis einreisen. Ist ein Reisepass vorhanden, empfiehlt die britische Regierung, diesen mitzuführen, da dies die Abfertigung an der britischen Grenze erleichtern kann.
  • Schülerinnen und Schüler anderer Staatsangehörigkeiten benötigen einen gültigen nationalen Reisepass oder einen von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge. Ein deutscher Aufenthaltstitel oder Personalausweis allein ist hierfür nicht ausreichend.

Zusätzlich benötigt jede Schülerin und jeder Schüler eine von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung beziehungsweise Reisevollmacht für die Ausreise sowie eine Kopie des Identitätsdokuments des unterschreibenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten.

ETA und Besuchervisum

Schülerinnen und Schüler, die ordnungsgemäß über die Schulgruppenregelung und das bestätigte Formular einreisen, benötigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit weder eine britische ETA noch ein Besuchervisum.

Für Lehrkräfte und andere erwachsene Begleitpersonen gilt diese Befreiung nicht. Abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit benötigen sie daher:

  • eine Electronic Travel Authorisation (ETA),
  • gegebenenfalls ein Standard Visitor Visa, oder
  • keine vorherige Einreisegenehmigung, sofern dies aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit beziehungsweise ihres Aufenthaltsstatus vorgesehen ist.

Alle erwachsenen Begleitpersonen müssen mit einem gültigen Reisepass reisen.

Formular und Bestätigung durch die deutsche Behörde

Das „Germany-UK school trip travel information form“ muss durch die Schulleitung ausgefüllt werden.

Das ausgefüllte Formular ist mindestens 15 Tage vor der geplanten Abreise zusammen mit den erforderlichen Einverständniserklärungen der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie den Kopien ihrer Identitätsdokumente bei der zuständigen kommunalen oder einer anderen zuständigen deutschen Behörde einzureichen.

Die zuständige Behörde prüft und bestätigt die Unterlagen und sendet diese anschließend an die Schule zurück.

Unsere Empfehlung

Planen Sie die Vorbereitung der Unterlagen frühzeitig ein. Welche deutsche Behörde für die Bestätigung zuständig ist, kann je nach Bundesland beziehungsweise Kommune unterschiedlich sein. Dies kann beispielsweise das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, die Ausländerbehörde oder eine andere zuständige kommunale Stelle sein.

Für die Einreise nach Großbritannien müssen zwei Exemplare des bestätigten Formulars mitgeführt und bei der britischen Grenzkontrolle vorgelegt werden. Ein Exemplar verbleibt bei der britischen Border Force.

Prüfen Sie außerdem frühzeitig die Gültigkeit aller Reisepässe, Personalausweise und sonstigen Reisedokumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.


Arbeiten in Großbritannien – Dieses Visum benötigen Sie seit dem Brexit

Um in Großbritannien nach dem Brexit arbeiten zu dürfen, benötigen Sie ein spezielles Visum. Hier gibt es wichtige Aspekte, die zu beachten sind. Lesen Sie unseren Text zum Thema Arbeiten in Großbritannien nach dem Brexit für mehr Informationen.


Die Firma Visas United ist eine Agentur, die gegen eine Servicegebühr die Visumbeantragung für Sie kostenpflichtig übernimmt. Unsere Firma gehört weder zur Botschaft noch zu anderweitigen Behörden.

Sie können Ihr Visum auch selbst beim für Sie zuständigen Konsulat beantragen. In diesem Fall müssen Sie nur die anfallenden Konsulatsgebühren des Konsulats und die Gebühren des Visacenters entrichten. Informationen über die anfallenden Konsulats- und Visacentergebühren und weitere Informationen zur selbstständigen Beantragung entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite des Konsulats. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Visum bei nicht vollständigen Unterlagen vom Konsulat abgelehnt werden kann und Sie kein Geld von den Behörden zurück erhalten!