
Geschäftsvisum B1
Wer kann das Visum beantragen?
Dieses Visum beantragen Sie, wenn Sie geschäftlich in die USA reisen und dort zum Beispiel an Meetings oder Konferenzen teilnehmen, eine Messe besuchen möchten, oder Montagearbeiten durchzuführen haben. Eine langfristige Arbeitsaufnahme oder der Gehaltsbezug aus den USA ist strikt untersagt.
Sollten Sie lediglich an einem Meeting oder einer Konferenz teilnehmen oder besuchen eine Messe, und haben eine dieser Nationalitäten ? Dann müssen Sie das B1 Visum nicht beantragen und benötigen lediglich eine elektronische Einreisegenehmigung.
Folgende Länder sind für das ESTA Verfahren zugelassen
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estonia (mit E-Passport), Finnland, Frankreich, Griechenland (mit E-Passport), Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen (mit E-Passport), Luxembourg, Malte (mit E-Passport), Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei (mit E-Passport), Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tsch. Republik (mit E-Passport), Ungarn (mit E-Passport), Vereinigtes Königreich
Oftmals sind Geschäfts- und touristische Reisen in die USA miteinander verbunden - in diesem Fall gibt es ein kombiniertes B1/B2 Visum (B1 Geschäftsvisum; B2 Touristenvisum).
Bei Fragen können Sie uns gerne zu jedem Zeitpunkt kontaktieren.
Bearbeitungszeiten
Visas United rät Ihnen, das Visum spätestens vier Wochen vor der geplanten Abreise zu beantragen.
Preise
Die Gesamtkosten ergeben sich aus den Konsulatsgebühren der US Behörden, sowie der Visas United Servicegebühr.
Die Konsulatsgebühren des Konsulats betragen momentan circa 177,25
Euro pro Person.
Die Servicegebühr von Visas United beträgt derzeit 299,00 Euro pro Person.
Die Kosten für den Rückversand Ihres Reisepasses sind nicht der Konsulatsgebühr inbegriffen und wird mit 33,14 Euro berechnet.
Auftragserteilung
Die Firma Visas United ist eine Agentur, die gegen eine Servicegebühr die Visumbeantragung für Sie kostenpflichtig übernimmt. Unsere Firma gehört weder zur Botschaft noch zu anderweiten Behörden.
Sie können Ihr Visum auch selbst beim für Sie zuständigen Konsulat beantragen. In diesem Fall müssen Sie nur die anfallenden Konsulatsgebühren des Konsulats entrichten. Informationen über die anfallenden Konsulatsgebühren und weitere Informationen zur selbstständigen Beantragung entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite des Konsulats. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Visum bei nicht vollständigen Unterlagen vom Konsulat abgelehnt werden kann und Sie kein Geld von den Behörden zurück erhalten!