Tongariro National Park Neuseeland Visum beantragen mit Visas United

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NZeTA: Neuseeland Visum beantragen | Visas United

Was ist das NZeTA?

Die New Zealand Electronic Travel Authority, kurz NZeTA, berechtigt zur Einreise nach Neuseeland und ist seit Oktober 2019 verpflichtend, auch für visumbefreite Reisende. Bei der elektronischen Einreisegenehmigung Neuseelands handelt es sich explizit nicht um ein Visum und garantiert daher auch nicht die Einreise. Dafür müssen Sie weiterhin alle entsprechenden Anforderungen der Immigration New Zealand (INZ) erfüllen, wie beispielsweise einen Nachweis über die Rückreise/Ausreise, eine gute Gesundheit und seit Oktober 2019 ebenfalls die Zahlung der sogenannten IVL (inkl. in ETA Gebühren). Die International Visitor Conservation and Tourism Levy ist eine Art Kurtaxe und leistet einen Beitrag zum Schutz der Natur und zur touristischen Infrastruktur, die Sie als Besucher in Neuseeland genießen dürfen. Die IVL wird mit Beantragung der NZeTA fällig und bleibt gemeinsam mit der elektronischen Einreisegenehmigung über 2 Jahre gültig. Die Aufenthaltsdauer ist dabei auf 90 Tage pro Einreise begrenzt.


Wer benötigt eine NZeTA?

Prinzipiell benötigen alle visumbefreiten Reisenden die elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland. Konkret handelt es sich hierbei um

  • Reisende auf einem Kreuzfahrtschiff, unabhängig der Nationalität, d.h. auch normalerweise visumpflichtige, können in diesem Fall ein NZeTA beantragen. Bei einer vorherigen Flugreise nach Neuseeland und dortigem Start der Kreuzfahrt ist jedoch wiederum ein Visum notwendig.
  • Reisende mit ständigem Wohnsitz in Australien sowie Reisende der folgenden Nationen:

Andorra, Argentinien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong (nur Einwohner mit HKSAR- oder British-National-Overseas-Pässen & nur mit Wohnsitz in Hongkong), Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea – Süd, Kroatien, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau (nur für Passinhaber der Sonderverwaltungsregion Macau), Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Oman, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan (nur mit ständigem Wohnsitz in Taiwan), Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Zypern.

Ausschließlich neuseeländische und australische Staatsangehörige benötigen kein NZeTA, Besucher aus Großbritannien können mit der elektronischen Einreisegenehmigung bis zu 6 Monate in Neuseeland bleiben.

Neuseeland Visum beantragen

Sie können die NZeTA online oder per App beantragen, gerne unterstützen wir Sie hierbei. Die Bearbeitung der elektronischen Einreisegenehmigung dauert bis zu 72 Stunden und sollte daher nicht kürzer als 3 Tage vor Ihrer Abreise stattfinden. In Notfällen ist eine Beantragung direkt vor Abflug möglich, sollte es jedoch zu Verzögerungen oder Problemen mit Ihrem Antrag kommen, so können Sie die Reise nicht antreten. Auch den Naturschutz-Beitrag (IVL), den Neuseeland gemeinsam mit der elektronischen Einreisegenehmigung eingeführt hat, müssen Sie vor Reisebeginn begleichen.

Für einen Antrag der NZeTA benötigen wir lediglich einige persönliche Angaben von Ihnen. Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem Reisedokument. Hinzu kommen Ihre Kontaktdaten, Informationen zum Hintergrund der Reise sowie über Ihre Eignung zur visafreien Einreise.

Transitaufenthalte: NZeTA statt Visum für Neuseeland

Neben der Einreise nach Neuseeland befähigt die elektronische Einreisegenehmigung auch zu Transitaufenthalten im Auckland International Airport. Dabei darf die Transitzone von Durchreisenden nicht verlassen werden. Die Erlaubnis gilt für folgende Nationen:

Bahamas, Bermudas, Bolivien, Costa Rica, Ecuador, Indonesien, Kiribati, Kolumbien, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Samoa, Salomonen, Thailand, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Venezuela

Neuseelandvisum für medizinische Versorgung

Ist der Grund Ihrer Reise ein medizinischer Eingriff oder eine Beratung, so kann die Einreise nicht mithilfe des NZeTA erfolgen. Hierfür benötigen auch Bürger der visumbefreiten Nationen ein spezielles Visum, das sogenannte Medical Treatment Visitor Visa, über das die NZI weiter informiert. Zentrale Bestimmungen hierbei sind die Liquidität bezüglich der geplanten Behandlung, die Bereitstellung von Behandlungsdetails und die maximale Reisedauer von 6 Monaten am Stück.

Visum für Neuseeland: Kosten bei Antrag über Visas United

Die Kosten für eine NZeTA setzen sich zusammen aus den Konsulatsgebühren, bei12 NZD liegen, sowie der IVL in Höhe von 35 NZD und der Bearbeitungsgebühr von Visas United. Dadurch entstehen Ihnen Gesamtkosten in Höhe von 89,00 Euro.

Hinweis

Alle Informationen beruhen auf Informationen der jeweiligen Konsulate. Wir können daher keine Garantie zu Gebühren und Bearbeitungszeiten übernehmen. Eventuelle Abweichungen in den Bestimmungen sowie das Vorladen einzelner Personen ist dem jeweiligen Konsulat vorbehalten. Ebenso trifft nur der Konsul des jeweiligen Konsulats die Entscheidung, ob ein Visum genehmigt wird. Sollten Sie unseren Auftrag per E-Mail übermitteln, so ist dieser auch ohne eine Unterschrift gültig und gilt als Auftragserteilung.


NZeTA – Elektronische Einreisegenehmigung direkt von Visas United beantragen lassen

Um die elektronische Einreisegenehmigung über Visas United zu beantragen bzw. erneuern zu lassen, laden Sie bitte über den untenstehenden Button das Auftragsformular herunter. Sobald es von Ihnen ausgefüllt wurde, werden wir uns sofort darum kümmern, Sie Ihrem Traum einer Reise nach Neuseeland näher zu bringen.


Unabhängig vom Konsulat und anderen Behörden arbeitet die Agentur Visas United. Für eine geringe Servicegebühr wird die Visumbeantragung kostenpflichtig für die Kunden übernommen. Im Rahmen der Visumbeantragung müssen Sie selbstverständlich nicht auf die Unterstützung durch unser erfahrenes Team zurückgreifen. Entscheiden Sie sich jedoch für die selbstständige Visumbeantragung, sollten Sie im Voraus jedoch bedenken: Legen Sie dem zuständigen Konsulat die notwendigen Daten und Unterlagen nicht vollständig vor, kann der Antrag ggf. abgelehnt werden und bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten werden nicht von den Behörden zurückerstattet. Detaillierte Informationen zur selbstständigen NZeTA-Beantragung erhalten Sie auf der offiziellen Seite des jeweiligen Konsulats.