01.11.2022 | Kein ESTA wenn vorherige KUBA Reise
In den letzten Wochen berichten Medien und USA-Reisende vermehrt, dass Ihnen die Einreise in die USA mit ESTA verwehrt wurde. Begründet wurde eine Ablehnung im Zusammenhang mit früheren Kuba-Reisen in den letzen Jahren. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den ESTA Voraussetzungen bei vorheriger Kuba Reise.
Von Seiten der US-Behörden steht Kuba weiterhin nicht auf der Liste der Länder, die nicht ESTA reiseberechtigt sind. Offiziell sind lediglich Personen, die seit dem 01. März 2011 Iran, Irak, Jemen, Libyen, Nord-Korea, Somalia, Sudan oder Syrien bereist haben, vom Programm zur visumfreien Einreise ausgeschlossen. Bei der Sicherheitsabfrage im ESTA-Online-Antragsformular werden bis dato weiterhin nur Reisen in diese Länder abgefragt. Es erfolgt keine Abfrage zu vorangegangenen Kuba-Reisen.
EINHEITLICHE STELLUNGSNAHME VON SEITEN DER US-BEHÖRDEN FEHLT
Seit einigen Tagen findet man im FAQ Bereich der offiziellen ESTA Webseite der US-Immigration Behörde den Hinweis zu Kuba, dass Reisende, die einen „State Sponsor of Terrorism“ besucht haben, unabhängig des Zeitraums, nicht länger bemächtigt sind, visumfrei mit ESTA in die USA einzureisen, sondern ein Visum beantragen müssen. Kuba wurde Anfang 2021 von den USA als so genannter „State Sponsor of Terrorism“ eingestuft.
Andere offizielle US-Behörden Webseiten verweisen ebenso darauf, dass nicht alle Kuba-Reisenden grundsätzlich vom Visa Waiver Program ausgeschlossen wären. Betroffen seien nur solche Personenkreise, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben. Diese widersprüchlichen Informationen sorgen weiterhin für Verwirrung. Eine offizielle Verlautbarung von Seiten des U.S. Department of State oder der US-Einwanderungsbehörde steht weiterhin aus.
Es ist aktuell nicht bekannt, wie bei der Grenzkontrolle entschieden wird, da nicht grundsätzlich alle Reisenden mit ESTA-Genehmigung und Kuba Stempel bei der Einreise abgelehnt wurden. Möchten Reisende, die in der Vergangenheit in Kuba eingerist sind auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich aktuell die Beantragung eines Non-Immigrant-Visums, unabhängig vom damaligen Kuba-Reisezeitraum.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR BETROFFENDE REISENDE
Um aktuell bei der USA Reise auf der sicheren Seite zu sein und eine Ablehnung oder Abweisung bei Einreise an der Grenze zu umgehen, sollten Reisende, die einen Kuba Stempel in ihrem Reisepass, bzw. bisher Kuba bereist haben, ein Non-Immigrant-Visum (bspw. das B2 Touristenvisum bei Urlaubsreisen) beantragen. Mit einem Non-Immigrant-Visum haben Sie nicht nur einen längeren Aufenthaltszeitraum von insgesamt 180 Tagen pro Einreise gewonnen, sondern können das Visum im Schnitt auch bis zu 10 Jahre nutzen, da die Konsulate die Visa meist mit einer Güktigkeit von 10 Jahren ausstellen.
Leider bestehen zum Teil immer noch lange Wartzeiten von vielen Wochen auf freie Interviewtermine in den zuständigen US-Konsulaten für die Beantragung eines Non-Immigrant-Visums. Demnach sollten ehemalige Kuba-Reisende bei ihren Reiseplänen in die USA genügend Vorlaufzeit für die Visumbeantragung einplanen. Aktuell sind Termine in den US-Konsulaten teilweise erst wieder im neuen Jahr verfügbar!
Darüber hinaus empfehlen wir allen Personen, die sich bereits einmal in Kuba aufgehalten oder einen Einreisestempel im Reisepass erhalten haben und sich dennoch für eine Reise im Rahmen des Visa Waiver Programs (ESTA) entscheiden, die Gültigkeit ihrer ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu überprüfen.